AfD-Politiker Joachim Paul scheitert endgültig vor Bundesverfassungsgericht
Oswin BolanderAfD-Politiker Joachim Paul scheitert endgültig vor Bundesverfassungsgericht
Joachim Paul, Politiker der AfD, hat seine letzte juristische Schlacht um die Teilnahme an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen verloren. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies seine Beschwerde zurück und schloss damit alle verbleibenden Rechtswege aus. Die Entscheidung folgt auf eine Reihe von Ablehnungen durch untere Instanzen, die Bedenken an seiner Verfassungstreue geäußert hatten.
Der Wahlausschuss von Ludwigshafen hatte Paul zunächst von der Kandidatur ausgeschlossen. Diese Entscheidung stützte sich auf einen Bericht des Verfassungsschutzes, der seine Verbindungen zu rechtsextremen Kreisen hervorhob. Zwar nannte das elfseitige Schreiben keine konkreten Kontakte, doch betonte es Pauls Versäumnis, sich klar von sogenannten Remigrationsplänen zu distanzieren – Plänen, die zuvor als verfassungswidrig eingestuft wurden, da sie gegen die Menschenwürde verstoßen.
Paul focht den Ausschluss vor mehreren Gerichten an. Sein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wurde abgelehnt, ebenso eine spätere Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Koblenz. Schließlich erklärte das Bundesverfassungsgericht seine Verfassungsbeschwerde für unzulässig, da er keine ausreichenden Beweise für eine Verletzung seiner Grundrechte vorgelegt habe.
Selbst nach der Wahl bleibt Paul noch eine mögliche Option: Bestätigt die Aufsichtsbehörde das Ergebnis, kann er eine Überprüfung durch das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße beantragen. Eine solche Anfechtung müsste jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der offiziellen Bekanntgabe des Wahlergebnisses eingereicht werden.
Die Gerichtsentscheidungen lassen Paul keine weiteren rechtlichen Mittel, um seinen Ausschluss vor der Wahl anzufechten. Seine Unfähigkeit, sich von verfassungsfeindlichen Positionen zu distanzieren, führte letztlich zu seiner Disqualifikation. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei der Aufsichtsbehörde und einer möglichen Nachprüfung nach der Wahl.






