Autor gewinnt Prozess nach "rassistisch"-Tweet gegen CDU-Politiker Amthor
Selma SchmiedtAutor gewinnt Prozess nach "rassistisch"-Tweet gegen CDU-Politiker Amthor
Ein deutscher Autor hat einen Rechtsstreit gewonnen, nachdem er wegen der Bezeichnung eines Politikers als „rassistisches Arschloch“ auf Twitter zu einer Strafe verurteilt worden war. Der Fall, der auf Basis eines umstrittenen Gesetzes geführt wurde, wirft Fragen zur Meinungsfreiheit und zur Fairness von Strafbefehlsverfahren auf. Der Autor warnt nun, dass auch normale Bürger ohne angemessene anwaltliche Vertretung mit ähnlichen Anklagen konfrontiert werden könnten.
Die Probleme begannen vor vier Jahren, als der Autor den CDU-Politiker Philipp Amthor in einem Tweet beleidigte. Der Beitrag blieb ein Jahr lang unbeachtet, doch später leiteten Staatsanwälte ein Verfahren nach Paragraf 188 des deutschen Strafgesetzbuchs ein – ein Gesetz, das Politiker vor übler Nachrede schützen soll. Der Autor erhielt einen Strafbefehl über 90 Tagessätze, eine in Deutschland gängige Praxis, bei der mehr als die Hälfte aller Strafverfahren ohne Gerichtsverhandlung abgeschlossen werden.
Das Gericht entschied schließlich zugunsten des Autors, doch dieser übt weiterhin scharfe Kritik am Verfahren. Paragraf 188 sieht strengere Strafen vor als herkömmliche Beleidigungstatbestände und verjährt erst nach fünf Jahren. Der Autor hält das Gesetz für grundlegend fehlerhaft: Es beschneide nicht nur die Meinungsfreiheit, sondern riskiere zudem, Hass weiter anzuheizen, indem es öffentliche Personen vor berechtigter Kritik abschirme.
Der Fall sorgte auch international für Aufsehen. Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit verurteilte kürzlich Paragraf 188 als unverhältnismäßig restriktiv. Gleichzeitig hieß es in der Anklage, der Tweet des Autors habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“ – ein zentrales Argument der Staatsanwaltschaft.
Obwohl das Urteil gegen den Autor aufgehoben wurde, macht er auf ein grundsätzliches Problem aufmerksam: Strafbefehle werden rechtskräftig, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen angefochten werden. Viele Beschuldigte, so seine Warnung, verfügten weder über die finanziellen Mittel noch über das juristische Wissen, um sich gegen solche Entscheidungen zur Wehr zu setzen.
Der Sieg des Autors schafft zwar keinen rechtlichen Präzedenzfall, rückt aber das deutsche Strafbefehlssystem in den Fokus. Da die meisten Fälle ohne Richter entschieden werden, kritisieren Beobachter, dass das Verfahren das Risiko ungerechter Verurteilungen berge. Die Debatte über Paragraf 188 – und seine Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit – wird voraussichtlich weitergehen.






