10 January 2026, 12:29

Baden-Württemberg hält an strengen Bestattungsregeln fest – anders als Sachsen-Anhalt

Ein Friedhof mit zahlreichen Gräbern umgeben von vielen Bäumen und einer Skulptur im Vordergrund.

Urn im Wohnzimmer - Nicht in Baden-Württemberg - Baden-Württemberg hält an strengen Bestattungsregeln fest – anders als Sachsen-Anhalt

Baden-Württemberg wird vorerst an seinen aktuellen Bestattungsgesetzen festhalten – trotz wachsender Forderungen nach einer Reform. Die Regelungen des Landes bleiben damit strenger als etwa in Rheinland-Pfalz, wo jüngste Änderungen die Verstreuung von Asche und die Aufbewahrung von Urnen zu Hause erlauben. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt prüfen indes flexiblere Lösungen.

Nach geltendem Recht in Baden-Württemberg müssen Kremationsaschen innerhalb von sechs Monaten auf einem Friedhof beigesetzt werden. Die private Aufbewahrung von Urnen ist verboten, wenn auch in Ausnahmefällen – etwa bei Auslandsüberführungen oder Verzögerungen – Lockerungen möglich sind. Zugelassen sind klassische Erdbestattungen, Feuerbestattungen, Seebestattungen, Bestattungen im Leichentuch sowie Naturbestattungen in Wäldern. Neuere Methoden wie die Resomation (Wasserbestattung), Diamantgedenksteine oder alkalische Hydrolyse bleiben hingegen untersagt.

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Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) lehnt eine weitere Liberalisierung entschieden ab und bezeichnet kommunale Friedhöfe als "große zivilisatorische Leistung". Sozialminister Manne Lucha (ebenfalls Grüne) betont dagegen, das Land verfolge einen "modernen und vielfältigen" Ansatz und verweist auf das bestehende Angebot an Bestattungsformen. Das Ministerium zeigt sich zwar gesprächsbereit mit Kirchen und Bürgerschaft, schließt Reformen in dieser Legislaturperiode aber aus.

Anderswo hat Rheinland-Pfalz mittlerweile das progressivste Bestattungsrecht Deutschlands: Ascheverstreuung, Seebestattungen und die private Urnenaufbewahrung sind dort erlaubt. Schleswig-Holstein erprobt in einem Pilotprojekt die Resomation, während Sachsen-Anhalt seine Regeln aktualisiert hat – unter anderem dürfen Eltern nun "Sternenkinder" (tot- oder fehlgeborene Babys) bestatten und kleine Mengen Asche für Erinnerungsstücke nutzen.

Baden-Württembergs Bestattungsvorschriften bleiben damit auf absehbare Zeit unverändert und behalten strengere Maßstäbe als manches Nachbarland. Friedhöfe bleiben der primäre Ort der letzten Ruhe, weitere Lockerungen sind vorerst nicht geplant. In anderen Regionen wächst unterdessen das Spektrum an Möglichkeiten – ein Spiegel sich wandelnder Einstellungen zu Trauer und Gedenkkultur.