Baden-Württemberg lockert Düngeverbote für Landwirte mit mehr Flexibilität
Gretel BirnbaumBaden-Württemberg lockert Düngeverbote für Landwirte mit mehr Flexibilität
Baden-Württemberg lockert Düngeverbote für bestimmte Ackerflächen
Das Land Baden-Württemberg hat Flexibilität bei den Düngeverboten für bestimmte landwirtschaftliche Flächen eingeführt. Die neuen Regelungen ermöglichen es den Landkreisen, Fristen an lokale Wetterbedingungen und Bodenverhältnisse anzupassen. Betroffen sind Grünland sowie Ackerflächen mit mehrjährigen Futterpflanzen.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erlaubt nun eine Verschiebung der Sperrfristen für Dauergrünland, zeitweiliges Grünland sowie Ackerland mit mehrjährigen Futterkulturen. Die Landkreise können den Beginn oder das Ende des Düngeverbots um bis zu vier Wochen verschieben – die Gesamtlänge der Verbotsperiode bleibt jedoch unverändert.
Die örtlichen Landratsämter sind befugt, Einzelgenehmigungen, Sammelzulassungen oder Allgemeinverfügungen zu erteilen. Diese Entscheidungen müssen in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde getroffen werden. Ziel ist es, Stickstoff dann auszubringen, wenn es für das Pflanzenwachstum und den Umweltschutz am sinnvollsten ist.
Die Anpassung reagiert auf unterschiedliche Standortbedingungen und unvorhersehbare Wetterverläufe. Mit der neuen Flexibilität will das Ministerium landwirtschaftliche Bedürfnisse mit einer nachhaltigen Stickstoffbewirtschaftung in Einklang bringen.
Landwirte in Baden-Württemberg können den Düngeeinsatz nun präziser an die saisonalen Erfordernisse anpassen. Das System behält die Gesamtlänge der Verbotsphase bei, bietet aber praktische Spielräume. Die Landratsämter überwachen den Prozess, um die Einhaltung der Umweltauflagen sicherzustellen.






