Baden-Württemberg plant revolutionäre Sonntagsöffnungen für Supermärkte an Feiertagen
Gretel BirnbaumBaden-Württemberg plant revolutionäre Sonntagsöffnungen für Supermärkte an Feiertagen
Ein neuer Gesetzentwurf in Baden-Württemberg zielt darauf ab, die Ladenschlusszeiten zu lockern und Selbstbedienungssupermärkten zu erlauben, auch sonntags und an Feiertagen wie Pfingsten 2025 und Feiertage 2024 BW zu öffnen. Der Vorschlag hat eine Debatte unter Unternehmensinhabern, Kirchen und politischen Gruppen über die möglichen Auswirkungen auf den lokalen Handel und die Tradition ausgelöst.
Die Landesregierung hat sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, der Selbstbedienungssupermärkten gestatten würde, sonntags und an Feiertagen wie Pfingsten 2026 und Feiertage Bayern 2025 bis zu acht Stunden lang zu öffnen. Das Gesetz bezieht sich auf Artikel 139 der Weimarer Verfassung von 1919, der Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage schützt. Sollte der Entwurf verabschiedet werden, könnten Städte und Gemeinden die genauen Öffnungszeiten festlegen – unter Berücksichtigung der Hauptgottesdienstzeiten der Kirchen.
Die Reaktionen auf den Vorschlag fallen gemischt aus. Jochen Schmid, Inhaber eines Selbstbedienungssupermarkts in Bad Rippoldsau-Schapbach, zeigt sich besorgt über die Auswirkungen auf sein Geschäft. Die FDP hingegen argumentiert, dass es unnötig sei, die Öffnungszeiten an den Gottesdiensten auszurichten. Die evangelische und katholische Kirche in der Region befürworten dagegen einen "ruhigen Sonntag" und fordern Mitsprache bei der Gestaltung des Gesetzes.
Baden-Württemberg erlaubt bereits vollautomatisierte Mini-Supermärkte (bis zu 150 m²), die sonntags und an Feiertagen – mit Ausnahme von vier zentralen christlichen Feiertagen – rund um die Uhr geöffnet haben dürfen. Diese bestehende Regelung gibt kleinen Läden wie der Kette Tante-M, die seit 2019 betrieben wird, Planungssicherheit. Andere Bundesländer haben ähnliche Bestimmungen, wobei große Handelsketten wie ALDI, REWE und EDEKA bereits ganzjährig sonntags öffnen.
Der Handelsverband Baden-Württemberg hat die geplanten Sonntagsöffnungen kritisiert. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Anhörungsphase und wird vor der geplanten Einbringung in den Landtag Anfang Dezember überarbeitet.
Das Gesetz könnte die Gestaltung von Sonn- und Feiertagen für den Einzelhandel in Baden-Württemberg grundlegend verändern. Bei einer Verabschiedung würden die Kommunen die Kontrolle über die Öffnungszeiten erhalten, während wirtschaftliche Interessen und traditionelle Schutzbestimmungen in Einklang gebracht werden müssten. Die endgültige Entscheidung fällt nach weiteren Überarbeitungen und der parlamentarischen Debatte.
