Baden-Württemberg setzt auf KI und digitale Polizeiarbeit – ein Meilenstein für die Sicherheit
Selma SchmiedtBaden-Württemberg setzt auf KI und digitale Polizeiarbeit – ein Meilenstein für die Sicherheit
Baden-Württemberg hat seine Polizeigesetze an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters angepasst. Am 12. November 2025 verabschiedete der Landtag eine überarbeitete Fassung des Polizeigesetzes Baden-Württemberg. Die neue Regelung führt erweiterte Befugnisse ein, darunter den Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Kriminalprävention und öffentlichen Sicherheit.
Das aktualisierte Gesetz stattet die Polizei mit modernen Instrumenten zur Bekämpfung digitaler Bedrohungen aus. Eine zentrale Neuerung ermöglicht die automatisierte Datenanalyse, um schwere Straftaten zu verhindern. Zudem können Behörden gefährdete Personen nun effizienter orten, wenn diese dringend Hilfe benötigen.
Ein weiterer wichtiger Zusatz ist eine "Experimentierklausel", die den Einsatz von KI erlaubt. Damit darf die Polizei eigenständig IT-Lösungen entwickeln, die auf neue Anforderungen zugeschnitten sind. Ziel der Reformen ist es, die Fähigkeiten der Strafverfolgungsbehörden an den technischen Fortschritt anzupassen. Im Gegensatz dazu fallen in Bayern die Digital- und Kommunalangelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, geleitet von Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Anders als in Baden-Württemberg gibt es in Bayern keine einzelne Ministerpräsidentin oder einen Ministerpräsidenten als zentrale Instanz. Stattdessen agieren Behörden wie das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung unter separater Führung.
Das überarbeitete Polizeigesetz rüstet die baden-württembergische Polizei mit erweiterten digitalen Kompetenzen aus. Automatisierte Datenverarbeitung und KI-gestützte IT-Entwicklung sind nun rechtlich verankert. Diese Änderungen markieren einen Wandel hin zu einer technologisch unterstützten Strafverfolgung in der Region.
