30 May 2026, 20:10

BGH bestätigt Freilassung der Hammerbande-Anführerin Lina E. – trotz Proteste

Frühzeitig entlassene deutsche Linksextremistin Lina E.

BGH bestätigt Freilassung der Hammerbande-Anführerin Lina E. – trotz Proteste

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die vorzeitige Entlassung von Lina E., der verurteilten Anführerin der linksextremen Miliz Hammerbande, bestätigt. Die Entscheidung folgt auf eine abgelehnte Revision der Bundesanwaltschaft, die gegen ihre Freilassung nach Verbüßung von etwa zwei Dritteln ihrer Strafe Widerspruch eingelegt hatte.

Kritiker äußern seitdem Bedenken und werfen dem Justizsystem vor, politisch motivierte Gewalt von links und rechts unterschiedlich zu behandeln.

Lina E. war 2022 wegen Gründung und Führung einer kriminellen Vereinigung sowie wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung, Urkundenfälschung, Diebstahls und Nötigung schuldig gesprochen worden. Ihre Gruppe, die Hammerbande, führte zwischen 2018 und 2020 gewalttätige Überfälle durch, bei denen sie Personen angreifen ließ, die sie als rechtsextrem oder neonazistisch einstuften. Bei den Angriffen kamen Hämmer, Metallstangen und Pfefferspray zum Einsatz, wodurch Opfer schwer verletzt wurden.

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Der Prozess fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen vor dem Oberlandesgericht Dresden statt, da mit Ausschreitungen gerechnet wurde. Als das Urteil verkündet wurde – fünf Jahre und drei Monate Haft statt der von der Anklage geforderten acht Jahre – brachen in mehreren Städten Proteste aus. Demonstranten gerieten mit der Polizei aneinander, es kam zu Sachbeschädigungen und weiteren Festnahmen.

Nach Verbüßung eines Teils ihrer Strafe, einschließlich der Untersuchungshaft, wurde Lina E. vorzeitig entlassen. Die jüngste Entscheidung des BGH bestätigt diese Freilassung und wies den Versuch der Staatsanwaltschaft zurück, sie wieder in Haft zu bringen.

Damit bleibt Lina E. auf freiem Fuß, nachdem sie etwa zwei Drittel ihrer ursprünglichen Strafe verbüßt hat. Der Fall hat die Debatte über die gleichmäßige Behandlung politisch motivierter Gewalt durch die Justiz neu entfacht. Ihre Entlassung ist endgültig, sofern keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet werden.

Quelle