BGH-Urteil: Kein Geld zurück für Corona-Quarantäne auf Kreuzfahrten
Sandro GuteIn Quarantäne aufgrund von COVID-19: Kreuzfahrtpassagier bekommt keine Rückerstattung - BGH-Urteil: Kein Geld zurück für Corona-Quarantäne auf Kreuzfahrten
Der Bundesgerichtshof entscheidet: Keine Erstattung für Corona-Isolation auf Kreuzfahrten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Kreuzfahrtpassagier, der während der Reise an COVID-19 erkrankte und in Quarantäne musste, keinen Anspruch auf eine Rückerstattung für die Tage in Isolation hat. Das am 20. Januar 2026 verkündete Urteil präzisiert die Pflichten von Kreuzfahrtveranstaltern bei gesundheitlichen Risiken an Bord.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein Gast, der am siebten Tag einer zweiwöchigen Schiffsreise positiv getestet wurde und für den Rest der Fahrt in einer separaten Kabine untergebracht war. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass keine Erstattung fällig sei, da die Isolation auf gesundheitliche Umstände und nicht auf ein Versäumnis der Reederei zurückging.
Der Kläger hatte argumentiert, die erzwungene Quarantäne habe seinen Urlaubsgenuss beeinträchtigt und eine teilweise Rückzahlung gerechtfertigt. Der BGH stellte jedoch fest, dass der Veranstalter seiner Fürsorgepflicht durch die Umsetzung notwendiger Vorsichtsmaßnahmen nachgekommen sei. Angesichts der beengten Platzverhältnisse und der hohen Passagierzahl an Bord seien strengere Regelungen zur Verhinderung größerer Ausbrüche gerechtfertigt gewesen.
In seiner Begründung bezog sich das Gericht auf ein Urteil vom Februar 2023, in dem der BGH über Reiseverträge entschied, die durch Corona-Beschränkungen in Europa betroffen waren. Während es damals um allgemeine Reisebehinderungen ging, konzentrierte sich die aktuelle Entscheidung speziell auf Isolationsfälle während einer Kreuzfahrt. Das Gericht betonte, dass Reedereien zwar verpflichtet seien, Passagiere vor gesundheitlichen Risiken durch andere zu schützen – diese Pflicht umfasse jedoch keine Entschädigung für individuelle gesundheitsbedingte Einschränkungen.
Anders hatte noch im Dezember 2025 das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) in einem Urteil die Verbraucherrechte gestärkt, wenn Stornierungen auf gemischte Ursachen zurückgingen. Damals berief sich das Gericht auf EU-Recht, um unter bestimmten Bedingungen Erstattungsansprüche zu begründen. Der BGH weitete solche Schutzmechanismen in seinem jüngsten Urteil jedoch nicht auf Isolationsszenarien an Bord aus.
Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall für künftige Fälle, in denen gesundheitliche Zwischenfälle auf Kreuzfahrten zu Einschränkungen führen. Passagiere, die aufgrund einer Erkrankung in Quarantäne müssen, haben demnach keinen automatischen Anspruch auf Rückerstattung – vorausgesetzt, die Reederei hat angemessene Schutzvorkehrungen getroffen. Das Urteil unterstreicht damit die rechtliche Trennung zwischen der Verantwortung des Veranstalters und individuellen Gesundheitsumständen.
