18 March 2026, 06:12

Bundesverfassungsgericht bestätigt Anom-Beweise im Drogenhandelsprozess

Plakat mit der Überschrift "Täter der mexikanischen Drogenhandel Gewalt" mit Bildern verschiedener Personen und fettem schwarzem Text auf einem hellblauen Hintergrund.

Verfassungsbeschwerde eines Drogenhändlers gegen Auswertung von Anom-Daten scheitert - Bundesverfassungsgericht bestätigt Anom-Beweise im Drogenhandelsprozess

Ein deutsches Gericht hat die Verwendung verschlüsselter Nachrichten von der Plattform Anom in einem Drogenhandelsverfahren bestätigt. Die heimlich von den Strafverfolgungsbehörden betriebene Plattform hatte 2021 weltweit dazu beigetragen, organisierte Kriminalitätsnetzwerke zu zerschlagen. Ein verurteilter Drogenhändler hatte die Beweismittel angefochten, doch das Bundesverfassungsgericht wies seine Beschwerde zurück.

Die Anom-Operation begann mit der Verteilung verschlüsselter Handys an Kriminelle, die nicht ahnten, dass jede Nachricht an einen iBot-Server weitergeleitet wurde. Dieser Server, von einem EU-Land im Rahmen einer Vereinbarung mit den USA bereitgestellt, ermöglichte dem FBI und internationalen Behörden, die Kommunikation zu überwachen. Länder wie Australien, Kanada, Neuseeland und Großbritannien arbeiteten dabei mit dem FBI und Europol zusammen, um Drogengeschäfte, Geldwäsche und bandenbezogene Morde zu verfolgen.

Ein wegen Drogenhandels verurteilter Mann war vom Landgericht Mannheim zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er legte Berufung ein und behauptete, sein Anspruch auf ein faires Verfahren sei verletzt worden, da die Anom-Daten nicht ordnungsgemäß geprüft worden seien. Das Bundesverfassungsgericht wies seine Klage jedoch ab und begründete dies damit, dass er keine Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien oder den Schutz der Menschenrechte nachweisen konnte.

Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil zuvor zwar aufgehoben – allerdings nur wegen Änderungen im Cannabisrecht, nicht wegen Bedenken gegen die Anom-Beweise.

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Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts wird die Rechtmäßigkeit der Nutzung von Anom-Daten in Strafverfahren bestätigt. Behörden in 16 Ländern stützen sich weiterhin auf die im Rahmen der Operation gesammelten Beweise. Das Urteil beendet die rechtliche Auseinandersetzung und lässt die ursprüngliche Verurteilung auf Basis der Anom-Beweise bestehen.

Quelle