16 March 2026, 12:20

Bürgergeld-Stopp: Neue Regeln für ukrainische Geflüchtete ab 2025

Ein weißer Zettel mit den Worten "Ukraine steht für Freiheit auf, stellt Euch mit Ukraine" liegt vor einer gelben Fahne auf dem Boden. Rechts daneben befindet sich eine Plastikabdeckung mit verschiedenen Gegenständen.

Bürgergeld-Stopp: Neue Regeln für ukrainische Geflüchtete ab 2025

Neue Regeln ändern die finanzielle Unterstützung für ukrainische Geflüchtete in Deutschland

Ab dem nächsten Jahr haben Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Die Änderungen folgen einem Kabinettsbeschluss, der auch die Reisekostenregelungen für bereits Leistungsbeziehende betrifft.

Nach der aktuellen Regelung dürfen Ukrainer mit vorübergehendem Schutz bis zu sechs Wochen pro Jahr in ihr Heimatland reisen, ohne dass ihr Bürgergeld gekürzt wird. Bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als drei Wochen werden die Leistungen jedoch für die gesamte Abwesenheitsdauer ausgesetzt. Dies widerspricht einer kürzlichen Aussage von Markus Frohnmaier, Spitzenkandidat der AfD, der behauptet hatte, geschützte Ukrainer könnten bis zu sechs Monate verreisen und trotzdem weiterhin Leistungen erhalten. Sein Post, in dem er suggerierte, die Zahlungen würden selbst bei langen Auslandsaufenthalten fortgesetzt, löste in den Kommentaren massive Kritik aus.

Ab dem 1. April 2025 haben neu ankommende ukrainische Geflüchtete überhaupt keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Ab dem 1. Juli 2026 können dann auch die bereits im System befindlichen Schutzsuchenden nur noch Leistungen nach dem strengeren Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Die Umstellung erfolgt nach der Verabschiedung eines Gesetzesentwurfs, der die Sozialleistungen für diese Gruppe anpasst.

Die überarbeiteten Richtlinien bedeuten strengere Kontrollen sowohl bei Reisen als auch bei der finanziellen Unterstützung für ukrainische Geflüchtete. Wer nach Anfang 2025 einreist, unterliegt sofortigen Einschränkungen, während bestehende Leistungsempfänger bis Mitte 2026 schrittweise auf geringere Unterstützung umgestellt werden. Die Änderungen stellen klar, dass längere Auslandsaufenthalte zu einer Aussetzung der Zahlungen führen – entgegen früherer Falschinformationen.

Quelle