21 December 2025, 12:25

Erste Ausnahmegenehmigung unter dem Deregulierungsausnahmegesetz genehmigt

Ein Anschlagbrett mit ein paar Notizen daran.

Erste Ausnahmegenehmigung unter dem Deregulierungsausnahmegesetz genehmigt

Erste Ausnahmegenehmigung nach dem Entflechtungsgesetz erteilt

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  1. November 2025

Schlagwörter: Politik und Gesetzgebung, Politik, Allgemeine Nachrichten

Stuttgart ist die erste deutsche Stadt, die eine Ausnahmegenehmigung nach dem neuen Kommunalen Entflechtungsgesetz erhalten hat. Die am 21. November 2025 bewilligte Regelung ermöglicht es der Landeshauptstadt, in einem Pilotprojekt alternative Wege bei der Offenlegung von Finanz- und Personaldaten zu erproben. Der Schritt markiert einen Wandel in der Art und Weise, wie Kommunen Transparenz und Verwaltungspraxis gestalten.

Die Genehmigung erteilte Innenminister Thomas Strobl (Baden-Württemberg). Sie befreit Stuttgart für die Dauer von vier Jahren von der Pflicht, in seinen jährlichen Haushaltsplänen die Gesamtzahl der geplanten und besetzten Stellen zu veröffentlichen. In dieser Zeit soll die Stadt alternative Modelle testen.

Das Kommunale Entflechtungsgesetz selbst trat am 21. Oktober 2025 in Kraft. Es zielt darauf ab, bürokratische Hürden für Gemeinden abzubauen und gleichzeitig Innovation sowie Eigenverantwortung auf lokaler Ebene zu fördern. Strobl hatte bereits mehrfach betont, dass er den Städten vertraut, sich selbst effektiv zu verwalten. Ursprünglich war auch München als Kandidat für die erste Ausnahmegenehmigung im Gespräch gewesen. Letztlich entschied man sich jedoch für Stuttgart. Sollte sich das Pilotprojekt in der Landeshauptstadt bewähren, könnte die Regelung dauerhaft auf das gesamte Bundesland ausgeweitet werden.

Strobl unterstrich, dass die Entscheidung ein Zeichen des Vertrauens in die kommunale Selbstverwaltung sei. Er erhofft sich davon eine Stärkung von Vertrauenskultur, Innovationsbereitschaft und Rechenschaftspflicht auf kommunaler Ebene.

Konkret bedeutet die Ausnahmegenehmigung, dass Stuttgart in den kommenden vier Jahren bestimmte Personal- und Haushaltsdaten nicht mehr offenlegen muss. Die Ergebnisse des Pilotversuchs könnten richtungsweisend für andere Städte im Land werden. Über eine dauerhafte Änderung wird erst nach Auswertung der Stuttgarter Erfahrungen entschieden.

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