Festnahme an der Europabrücke Kehl: Ungar muss Ersatzfreiheitsstrafe antreten
Selma SchmiedtFestnahme an der Europabrücke Kehl: Ungar muss Ersatzfreiheitsstrafe antreten
Ein 29-jähriger Ungar ist an der Europabrücke Kehl von der Bundespolizei festgenommen worden. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wegen Betrugsdelikten vor. Da er eine ausstehende Geldstrafe nicht begleichen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Die Festnahme erfolgte bei einer Kontrolle an der Grenzübergangsstelle. Die Behörden bestätigten, dass gegen den Beschuldigten ein aktiver Haftbefehl wegen Betrugs vorlag.
Weil er die geforderte Strafe nicht zahlen konnte, wurde er in Gewahrsam genommen, um die Ersatzstrafe abzusitzen. Die genaue Dauer der Haftstrafe wurde nicht bekannt gegeben.
Das Vorgehen entspricht dem üblichen Procedere bei unbezahlten Geldstrafen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen. Der Mann bleibt vorerst in Untersuchungshaft, während die weiteren rechtlichen Schritte geklärt werden. Nähere Angaben zu den Betrugsvorwürfen wurden nicht veröffentlicht.






