Festnahme im Zug: Gesuchter Pole flieht vor 2.000-Euro-Strafe wegen Trunkenheitsfahrt
Selma SchmiedtFestnahme im Zug: Gesuchter Pole flieht vor 2.000-Euro-Strafe wegen Trunkenheitsfahrt
Ein gesuchter Pole, gegen den ein Haftbefehl wegen unbezahlter Geldstrafen vorlag, wurde am Dienstag in einem Zug bei Schliengen festgenommen. Das Urteil von 2023 wegen Trunkenheit am Steuer hatte eine Strafe von 2.000 Euro zur Folge, die er nicht beglich. Die Behörden hatten bereits zwei Jahre zuvor einen Haftbefehl erlassen, nachdem er sowohl die Geldstrafe als auch eine Ersatzfreiheitsstrafe ignoriert hatte.
Der Vorfall ereignete sich am 16. September 2025, als eine Streife des Hauptzollamts Lörrach einen Fernzug in Richtung Schweiz kontrollierte. Bei einer Routineüberprüfung stellten die Beamten fest, dass es sich bei dem 38-jährigen polnischen Staatsbürger um die gesuchte Person handelte, gegen die ein offener Haftbefehl vorlag.
Der Mann war 2023 wegen Trunkenheitsfahrt verurteilt worden. Das Gericht hatte ihm die Wahl gelassen, entweder 2.000 Euro zu zahlen oder eine entsprechende Haftstrafe anzutreten. Statt der Auflage nachzukommen, versuchte er, Deutschland zu verlassen, um sich der Strafverfolgung zu entziehen.
Da er die Strafe nicht sofort begleichen konnte, wurde der Beschuldigte von der Bundespolizei in Gewahrsam genommen. Später wurde er in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt überstellt, um auf das weitere Verfahren zu warten.
Die Festnahme unterstreicht die konsequente Verfolgung ausstehender Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten. Zwar gibt es keine bundesweiten Statistiken zu solchen Fällen, doch die Behörden gehen weiterhin gegen offene Haftbefehle vor. Der Mann bleibt bis zur Klärung seiner rechtlichen Verpflichtungen in Untersuchungshaft.






