Freiburg verbietet Winterbaden in fast allen Gewässern zum Schutz der Fische
Oswin BolanderFreiburg verbietet Winterbaden in fast allen Gewässern zum Schutz der Fische
Freiburg verschärft Regeln für Winterbaden zum Schutz der heimischen Tierwelt
Zum Schutz der heimischen Fauna hat Freiburg strenge Vorschriften für das Winterbaden erlassen. Nur ausgewählte Seen und ein kurzes Teilstück der Dreisam bleiben für Schwimmer zugänglich. Die Einschränkungen dienen vor allem dem Schutz der Fische während ihrer Laichzeit.
Von Herbst bis Ende April ist das Winterbaden in den meisten Flüssen und kleineren Gewässern Freiburgs verboten. Die Maßnahme soll Störungen der laichenden Fische – insbesondere der Bachforelle – verhindern. Die Behörden haben den Zugang auf nur sechs ausgewiesene Seen beschränkt: den Flückigersee, Tunisee, Silbersee, Moosweiher, den Großen und Kleinen Opfinger See sowie den Dietenbachsee.
In der Dreisam ist das Schwimmen lediglich auf einem begrenzten, befestigten Abschnitt zwischen der Kronenbrücke und dem Café Extrablatt erlaubt. Diese schmale Zone bleibt die einzige Stelle im Fluss, an der Winterbaden gestattet ist. Das Verbot für den Rest der Dreisam gilt bis zum 30. April. Keine weiteren Seen oder Gewässer in Freiburg bieten legale Möglichkeiten für Winterbaden. Die Stadt betont, dass Verstöße gegen die Regeln empfindliche Fischbestände während der kritischen Laichphase gefährden könnten.
Die Beschränkungen bedeuten, dass Schwimmer sich auf die zugelassenen Seen oder das kurze Stück der Dreisam beschränken müssen. Der Fischschutz bleibt bis Ende April oberste Priorität. Wer die Regeln ignoriert, riskiert, den Fortpflanzungszyklus heimischer Arten wie der Bachforelle zu stören.
