25 April 2026, 04:11

Freiburger Gericht bestätigt Abschaffung von Gehwegparkplätzen trotz Anwohnerprotest

Lange Reihe von Polizeiwagen auf der Straße vor dem Reichstagsgebäude in Berlin, Deutschland, mit Menschen auf Fahrrädern und Barrieren auf der Straße, Bäumen an den Seiten und einem Bogen mit Statuen im Hintergrund.

Freiburger Gericht bestätigt Abschaffung von Gehwegparkplätzen trotz Anwohnerprotest

Verwaltungsgericht Freiburg weist Klage gegen Entfernung von Gehwegparkplätzen ab

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Klage gegen die Abschaffung von etwa 15 Parkplätzen auf Gehwegen abgewiesen. Ein Anwohner hatte die Entscheidung der Stadt angefochten und argumentiert, die Behörden hätten die Interessen von Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern nicht angemessen abgewogen. Das Urteil bestätigt die Befugnis der Stadt, öffentlichen Raum zugunsten von Fußgängern umzugestalten.

Im Mittelpunkt des Falls stand eine Straße, in der die Stadt eine absolute Halteverbotszone einführte und das bisher geduldete Parken auf Gehwegen untersagte. Der Kläger, der auf öffentliche Parkmöglichkeiten in der Nähe seiner Wohnung angewiesen ist, hielt die Einschränkungen für unverhältnismäßig. Er argumentierte, die Stadt habe die Belange von Anwohnern, die auf nahgelegene Parkplätze angewiesen seien, nicht ausreichend berücksichtigt.

Das Gericht wies beide Vorwürfe zurück und urteilte, die Stadt habe innerhalb ihrer rechtlichen Kompetenzen gehandelt. Die Behörden betonten, es gebe keinen Anspruch auf einen Parkplatz in Wohnungsnähe. Die Entscheidung steht im Einklang mit der Richtlinie gegen illegales Parken von 2020 sowie einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024, die beide Kommunen darin bestärken, die Sicherheit von Fußgängern und die Gestaltung des öffentlichen Raums vorrangig zu behandeln.

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Trotz der Niederlage beabsichtigt der Kläger, die Zulassung der Revision zu beantragen. Wird diese gewährt, könnte der Fall vor das Bundesverfassungsgericht gelangen und dort erneut geprüft werden.

Das Urteil stärkt die Position der Stadt, strengere Parkregelungen durchzusetzen. Da es kein Recht auf einen Parkplatz in Wohnungsnähe gibt, könnten Anwohner in ähnlichen Gebieten mit weiteren Einschränkungen rechnen. Zudem setzt die Entscheidung ein Signal für andere Kommunen, die Gehwegparkplätze zugunsten von Fußgängerzonen reduzieren wollen.

Quelle