Freiburger Unternehmer wegen Sozialbetrugs mit 19.000 Euro Schaden verurteilt
Selma SchmiedtFreiburger Unternehmer wegen Sozialbetrugs mit 19.000 Euro Schaden verurteilt
Ein Unternehmer aus Freiburg ist wegen Betrugs verurteilt worden, nachdem er seine Einkünfte verschwiegen hatte, während er gleichzeitig Arbeitslosengeld bezog. Das Gericht verhängte eine siebenmonatige Bewährungsstrafe.
Fast zwei Jahre lang gab der Mann keine Einnahmen aus seinem Transportunternehmen an und erhielt so unrechtmäßig staatliche Leistungen. Zwischen September 2021 und Mai 2023 betrieb er ein Transportunternehmen, das etwa 59.000 Euro einbrachte. Trotz dieser Einnahmen bezog er weiterhin Arbeitslosengeld, ohne das Jobcenter darüber zu informieren. Durch seine Täuschung erhielt er fast 19.000 Euro an Leistungen, auf die er keinen Anspruch hatte.
Das Amtsgericht Freiburg sprach den Mann des Betrugs schuldig. Die siebenmonatige Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, was bedeutet, dass er keine Haft antreten muss, sofern er keine weiteren Straftaten begeht. Die Behörden bestätigten, dass das Jobcenter den vollen Betrag der zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurückfordern wird.
Die Ermittlungen in diesem Fall führte das Zollfahndungsamt Lörrach, eine Zollbehörde, die in Baden-Württemberg für die Aufklärung von Finanzdelikten zuständig ist. Zwar gibt es keine genauen Zahlen, doch seit 2021 häufen sich ähnliche Vorwürfe gegen andere Empfänger von Arbeitslosengeld in der Region.
Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Mann dem Gefängnis entgeht, wenn er sich künftig nichts zuschulden kommen lässt. Das Jobcenter wird die 19.000 Euro, die er durch Betrug erhalten hat, zurückverlangen. Die Zollbeamten beobachten weiterhin Fälle von nicht deklarierten Einkünften in Verbindung mit staatlichen Leistungen in der Region.






