30 April 2026, 02:14

Fusion von Zeaborn und Intermarine schafft drittgrößten Schifffahrtskonzern der Welt

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Fusion von Zeaborn und Intermarine schafft drittgrößten Schifffahrtskonzern der Welt

Zeaborn und Intermarine Group fusionieren – neues Schwergewicht in der Schifffahrtsbranche

Die Reedereien Zeaborn und Intermarine Group haben eine Fusion vereinbart und schaffen damit das drittgrößte Unternehmen weltweit in ihrem Marktsegment. Die Transaktion, rechtlich begleitet von der Kanzlei Watson Farley & Williams (WFW), steht noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung. Zeaborn, an dem der Bremer Unternehmer Kurt Zech mehrheitlich beteiligt ist, wird auch im neuen Gemeinschaftsunternehmen Zeamarine die kontrollierende Mehrheit halten.

BGH entscheidet im Holz-Streit zugunsten Baden-Württembergs

In einem separaten juristischen Verfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem langjährigen Holz-Kartellstreit zugunsten des Landes Baden-Württemberg entschieden. Das Urteil kippt frühere Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundeskartellamts.

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Die Fusion von Zeaborn und Intermarine wurde von einem Hamburger Team der Kanzlei WFW unter der Leitung des Schifffahrtsexperten Christian Finnern begleitet. Intermarine, das derzeit der New Yorker Investmentgesellschaft New Mountain Capital gehört, wird seine Aktivitäten künftig mit Zeaborn unter der neuen Marke Zeamarine bündeln. Nach Abschluss der Transaktion wird das fusionierte Unternehmen als drittgrößter Akteur in seiner Branche gelten.

Im Holz-Verfahren hob der BGH das Verbot des Bundeskartellamts auf und bestätigte, dass die Behörde nicht befugt war, das Verfahren wiederaufzunehmen. Das Gericht erklärte die 2008 von Baden-Württemberg eingegangenen Verpflichtungen für rechtlich bindend und setzte damit einen Schlussstrich unter den Streit. Die Entscheidung stellt einen bedeutenden juristischen Erfolg des Landes gegen die früheren Beschlüsse des Kartellamts dar.

Die Fusion von Zeaborn und Intermarine wird nach Erteilung der kartellrechtlichen Freigabe vollzogen. Zeamarine soll zu einer prägenden Kraft in der Branche werden, wobei Zeaborn die Mehrheit behält. Unabhängig davon unterstreicht das BGH-Urteil die Rechtsgültigkeit der baden-württembergischen Regelung von 2008 im Holz-Streit und verhindert weitere Anfechtungen durch das Kartellamt.

Quelle