Gärtnerei-Besitzer entgeht Strafe trotz jahrelanger Sozialversicherungsbetrugs
Selma SchmiedtGärtnerei-Besitzer entgeht Strafe trotz jahrelanger Sozialversicherungsbetrugs
Ein Gärtereibetriebsinhaber aus dem Raum Freiburg ist einer Strafverfolgung entgangen, nachdem er über zwei Jahre lang Mitarbeiter nicht bei der Sozialversicherung angemeldet hatte. Der Fall flog auf, als die Polizei bei einer Routinekontrolle zwei nicht gemeldete Beschäftigte entdeckte.
Die Ermittlungen ergaben, dass das Unternehmen mehrere Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet hatte. Aus den offiziellen Unterlagen gingen Abweichungen zwischen den Umsätzen des Betriebs und der Anzahl der gemeldeten Beschäftigten hervor. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass die angegebene Belegschaft zu klein war, um die ausgewiesenen Einnahmen zu erzielen.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst einen Strafbefehl wegen 30 Fällen von Lohnvorenthaltung und Veruntreuung beantragt. Das Amtsgericht Freiburg entschied jedoch, das Verfahren unter einer Auflage einzustellen: Der Angeklagte musste 1.800 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Zudem wurde er verpflichtet, 10.000 Euro an ausstehenden Sozialabgaben nachzuentrichten.
Wie viele weitere Betriebe in der Region in den vergangenen fünf Jahren ähnlichen Kontrollen unterzogen wurden, blieb unklar.
Mit dem Urteil wird das Verfahren nicht weiterverfolgt – vorausgesetzt, die Zahlungen werden geleistet. Der Betriebsinhaber muss nun sicherstellen, dass alle ausstehenden Beiträge beglichen werden. Die Entscheidung unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der Behörden, die Einhaltung der Sozialversicherungspflicht im Raum Freiburg durchzusetzen.






