Gericht kippt VW-Vergleich im Diesel-Skandal – Millionenforderungen wieder offen
Selma SchmiedtBGH-Urteil: Ex-VW-Chef Martin Winterkorn muss höhere persönliche Haftung tragen - Gericht kippt VW-Vergleich im Diesel-Skandal – Millionenforderungen wieder offen
Ein deutsches Gericht hat eine zentrale Vergleichsvereinbarung im Diesel-Skandal von Volkswagen für ungültig erklärt. Die Entscheidung betrifft eine 2021 getroffene Einigung zwischen dem Autokonzern und seinen Versicherern über Schadensersatzforderungen. Aktionäre hatten angezweifelt, ob Führungskräfte die Kosten von Klagen gegen sie selbst tragen könnten.
Das Urteil fügt dem langwierigen Nachspiel des Abgasbetrugs, der VW bereits Milliarden an Strafen und Entschädigungen gekostet hat, ein weiteres Kapitel hinzu.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte eine auf der Hauptversammlung 2021 gebilligte Vergleichsregelung. Diese umfasste die Sachschaden-Haftpflichtversicherer des Unternehmens und sollte Ansprüche gegen aktuelle und ehemalige Manager abdecken. Doch das Gericht erklärte die Vereinbarung für nichtig, weil in der Tagesordnung der Versammlung nicht deutlich genug stand, dass der Verzicht auf Forderungen in Höhe von über 270 Millionen Euro für alle Vorstandsmitglieder – sowohl gegenwärtige als auch frühere – gelten sollte.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle muss nun prüfen, ob Aktionäre ausreichend über die finanzielle Leistungsfähigkeit zweier Schlüsselfiguren informiert wurden: des früheren Konzernchefs Martin Winterkorn und des Ex-Audi-Chefs Rupert Stadler. Unklar bleibt, ob die gemachten Angaben zu Einkommen und Vermögen der Manager es den Anlegern ermöglichten, zu beurteilen, ob die Führungskräfte mögliche Forderungen aus eigener Tasche begleichen könnten. Stadler, der im Juni 2023 zu einer Bewährungsstrafe und einer Geldbuße von 1,1 Millionen Euro verurteilt wurde, steht zudem noch eine separate Überprüfung durch den BGH bevor.
Der Diesel-Skandal selbst betraf weltweit rund 11 Millionen Fahrzeuge. Bis 2021 hatte VW bereits etwa 32 Milliarden Euro für Rechtskosten, Rückrufaktionen und Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Abgasbetrug ausgegeben.
Durch das Urteil muss VW nun neu regeln, wie es mit Klagen gegen seine früheren Spitzenkräfte umgeht. Das OLG wird prüfen, ob die Aktionäre ausreichend Informationen erhielten, um die Zahlungsfähigkeit der Manager zu bewerten. Unterdessen ziehen sich die finanziellen und rechtlichen Folgen des Diesel-Skandals weiter hin – Jahre, nachdem der Betrug erstmals ans Licht kam.






