25 May 2026, 00:18

Hessen verschärft Einbürgerungsregeln: Längere Wartezeiten und weniger Doppelte Staatsbürgerschaften

Unionspolitiker fordern Verschärfung der Naturalisierungsregeln

Hessen verschärft Einbürgerungsregeln: Längere Wartezeiten und weniger Doppelte Staatsbürgerschaften

Politiker in Hessen drängen auf strengere Regeln bei Einbürgerungen und doppelter Staatsbürgerschaft. Innenminister Roman Poseck und sein CDU-Kollege Alexander Throm haben Vorschläge vorgelegt, um die Voraussetzungen zu verschärfen. Dazu gehören längere Mindestaufenthaltszeiten und Einschränkungen beim Besitz zweier Pässe.

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Alexander Throm möchte die Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung wieder auf acht Jahre anheben. Derzeit können Antragsteller unter bestimmten Bedingungen früher eingebürgert werden. Zudem argumentiert er, dass Personen mit Schutzstatus – etwa Geflüchtete – erst nach einer Änderung ihres Status die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben sollten.

Throms Plan sieht vor, dass Antragsteller zunächst eine Niederlassungserlaubnis erlangen müssen. Diese ist an strengere Auflagen geknüpft, darunter 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Er räumt jedoch ein, dass einige seiner früheren Forderungen in den Koalitionsverhandlungen gescheitert seien.

Roman Poseck befürwortet schärfere Prüfungen jedes Einbürgerungsfalls. Sein Standpunkt: Doppelte Staatsbürgerschaften schwächen die Integration und mindern die Bindung an die deutsche Identität. Zwar unterstützt er Ausnahmen für langjährig Ansässige, die sich gesellschaftlich engagieren, doch betont er, dass Doppelnationalitäten die Ausnahme bleiben müssten.

Beide Politiker sind sich einig, dass die Staatsbürgerschaft eine enge Verbindung zu Deutschland widerspiegeln soll. Ihre Reformvorschläge zielen darauf ab, sicherzustellen, dass nur voll integrierte Personen eingebürgert werden.

Die geplanten Änderungen würden die Einbürgerung erschweren: Antragsteller müssten mit längeren Wartezeiten, strengeren finanziellen Prüfungen und weniger Möglichkeiten rechnen, eine zweite Staatsangehörigkeit zu behalten. Sollten die Reformen umgesetzt werden, würden sie die künftige Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft grundlegend verändern.

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