21 December 2025, 06:46

HZA-LÖ: Zoll deckt über 60 Fälle illegaler Arbeit in der Ortenau-Region auf

Mitarbeiter arbeiten hinter einem Tresen in einem Restaurant mit Gegenständen und Kunden davor und verschiedenen Gegenständen wie Saucenflaschen, Menüs, Kleidung und Lampen im Hintergrund.

HZA-LÖ: Zoll deckt über 60 Fälle illegaler Arbeit in der Ortenau-Region auf

Hauptzollamt Lörrach: Zoll deckt über 60 Fälle illegaler Beschäftigung im Ortenaukreis auf

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Teaser Hauptzollamt Lörrach – Offenburg – Drei Ermittlungsverfahren des Hauptzollamts Lörrach und der ... ▶ Weiterlesen

Veröffentlichungsdatum 18. Dezember 2025, 23:15 Uhr

Schlagwörter Wirtschaft, Finanzen, Banken-und-Versicherungen, Kriminalität-und-Justiz

Artikeltext Zwei Unternehmen in Baden-Württemberg sind wegen Verstößen gegen Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht mit Bußgeldern belegt worden. Ein Speditionsunternehmen in Lahr und ein Gaststättenbetreiber in Kehl wurden nach getrennten Ermittlungen zur Kasse gebeten. Die Behörden deckten wiederholte Verstöße auf, darunter nicht abgeführte Beiträge und illegale Beschäftigungspraktiken.

Die Staatsanwaltschaft Offenburg und das Hauptzollamt Lörrach schlossen bis Jahresende drei Ermittlungsverfahren ab. In einem Fall ging es um einen Spediteur mit Sitz in Lahr im Ortenaukreis. Das Unternehmen wurde in 37 Fällen der Vorenthaltung oder falschen Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen überführt. Daraufhin verhängte die Behörde ein Bußgeld in Höhe von 9.800 Euro.

Auch ein Gastwirt aus Kehl wurde wegen ähnlicher Vergehen verurteilt. Der Betreiber hatte in 23 Fällen Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt und musste dafür 5.600 Euro Strafe zahlen. Zudem wurde gegen ihn ein weiteres Bußgeld von 2.000 Euro wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt sowie 1.500 Euro wegen nicht angemeldeter Beschäftigung verhängt. Bei einer Kontrolle im Gutachtal entdeckten die Behörden einen ausländischen Arbeitnehmer ohne gültige Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltstitel. Der Arbeitgeber hatte den Beschäftigten zudem nicht wie gesetzlich vorgeschrieben angemeldet und registriert.

Die Ermittlungen sind nun abgeschlossen, beide Unternehmen müssen finanzielle Strafen zahlen. Das Speditionsunternehmen in Lahr hat 9.800 Euro zu entrichten, der Kehler Gastwirt insgesamt 9.100 Euro. Die Behörden bestätigten, dass alle Fälle bis Jahresende abgewickelt wurden.