Karlsruhe kippt Georgiens Status als sicheres Herkunftsland – mit EU-weiten Folgen
Oswin BolanderVerwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland betrachtet werden - Karlsruhe kippt Georgiens Status als sicheres Herkunftsland – mit EU-weiten Folgen
Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland gelten
Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland gelten
- Dezember 2025, 15:04 Uhr
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Georgien nach EU-Recht nicht als sicheres Herkunftsland eingestuft werden darf. Das Urteil folgt auf Klagen zweier georgischer Asylbewerber, deren Anträge abgelehnt worden waren. Zwar scheiterten ihre individuellen Beschwerden, doch das Gericht erkannte grundsätzliche rechtliche Mängel bei der aktuellen Einstufung Deutschlands.
Das am 14. November 2025 verkündete Urteil steht im Einklang mit einer früheren Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom März. Beide Gerichte kamen zu dem Schluss, dass nach EU-Recht ein gesamtes Land – und damit alle seine Bürger – frei von Verfolgungsrisiken sein muss, bevor es als sicher gelten kann. Dieser Maßstab sei auf Georgien, insbesondere in den abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien, nicht anwendbar, so die Begründung.
Das Urteil des Karlsruher Gerichts wirft Fragen zur einheitlichen Anwendung der EU-Asylregeln durch Deutschland auf. Zwar verloren die beiden Georgier ihre Verfahren, doch die grundsätzliche rechtliche Infragestellung des Status Georgiens als sicheres Herkunftsland könnte künftige Asylanträge beeinflussen. Die endgültige Klärung hängt davon ab, ob weitere Rechtsmittel eingelegt werden.
