Karlsruher Fanprojekt-Mitarbeiter mit Geldstrafen statt Schutz vor Zeugniszwang bestraft
Gretel BirnbaumKarlsruher Fanprojekt-Mitarbeiter mit Geldstrafen statt Schutz vor Zeugniszwang bestraft
Gerichtsverfahren gegen drei Fanprojekt-Mitarbeiter aus Karlsruhe endet mit Geldstrafen statt Anklage
Ein Gerichtsverfahren gegen drei Sozialarbeiter des Karlsruher Fanprojekts ist mit Geldstrafen statt strafrechtlichen Konsequenzen beendet worden. Die Beschäftigten waren in rechtliche Schwierigkeiten geraten, nachdem sie sich weigerten, über gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Fußballfans auszusagen. Das Urteil lässt eine langjährige rechtliche Lücke ungelöst – eine Regelungslücke, die Sozialarbeiter in Fanprojekten der Gefahr von Strafverfolgung aussetzt, nur weil sie ihre Arbeit machen.
Der Streit begann nach einem chaotischen Spiel im November 2023, als eine Pyrotechnik-Aktion im Wildparkstadion des Karlsruher SC elf Menschen verletzte und eine polizeiliche Untersuchung auslöste.
Die Vorfälle ereigneten sich während eines Zweitliga-Spiels zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem Karlsruher SC. Dutzende Fans gerieten aneinander, warfen Bengalos und verletzten mehrere Ordner. Die Behörden leiteten Ermittlungen ein, und die drei Sozialarbeiter – die eigentlich als Vermittler zwischen Fans und Vereinen tätig sind – wurden als Zeugen vorgeladen.
Nach deutschem Recht haben diese Mitarbeiter anders als Kollegen in der Drogenberatung oder Schwangerschaftskonfliktberatung kein gesetzliches Recht, die Aussage zu verweigern. Trotz ihrer ethischen Pflicht, das Vertrauen ihrer Klienten zu schützen, drohten ihnen Strafen, weil sie schwiegen. Richter Peter Stier vom Landgericht Karlsruhe stellte das Verfahren zwar ein, verhängte aber Geldstrafen zwischen 1.500 und 3.150 Euro, die an den Deutschen Kinderschutzbund gehen.
Die Fanszene zeigte sich während des Prozesses solidarisch mit den Betroffenen. Unterstützer aus der Ultra- und Fankultur leisteten wichtige Rückendeckung und machten auf das grundsätzliche Problem aufmerksam: Sozialarbeiter in Fanprojekten arbeiten ohne rechtlichen Schutz. Seit den 1970er-Jahren kämpfen Initiativen für eine Reform – mit Kundgebungen (wie am 11. März 2024) und thematischen Aktionstagen (etwa einer geplanten Veranstaltung im August 2025). Doch ein Gesetz, das ihr Schweigerecht verankert, gibt es bis heute nicht.
Ohne rechtliche Änderungen bleiben die Sozialarbeiter schutzlos. Ihre Arbeit erfordert es, auch mit gewaltbereiten Jugendlichen in Kontakt zu treten – doch der Mangel an rechtlicher Absicherung setzt sie der Gefahr von Strafverfolgung aus. Der Karlsruher Fall verdeutlicht die anhaltende Spannung zwischen beruflicher Ethik und Justizsystem.
Die Geldstrafen beenden zwar diesen konkreten Rechtsstreit, doch das Kernproblem besteht fort. Sozialarbeiter in Fanprojekten haben nach wie vor kein Recht, die Aussage zu verweigern, und befinden sich damit in einer prekären Situation. Solange sich die Gesetzgebung nicht ändert, bleibt ungewiss, ob sie das Vertrauen ihrer Klienten wahren können – ohne selbst rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
