Landwirt setzt sich gegen Ohrmarken-Pflicht durch – Gericht kippt Widerruf der Ausnahmegenehmigung
Sandro GuteLandwirt setzt sich gegen Ohrmarken-Pflicht durch – Gericht kippt Widerruf der Ausnahmegenehmigung
Ein Landwirt in Baden-Württemberg hat erfolgreich eine Entscheidung angefochten, mit der seine Befreiung von der Pflicht zur Ohrmarken-Kennzeichnung von Rindern widerrufen werden sollte. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen urteilte, dass die Rücknahme der Genehmigung rechtswidrig war, und erlaubte dem Landwirt damit, weiterhin auf injizierbare Transponder als Alternative zurückzugreifen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Spannungen zwischen EU-Vorschriften, nationaler Umsetzung und den praktischen Realitäten kleiner landwirtschaftlicher Betriebe in Europa.
Der betroffene Landwirt, der seine Rinder ganzjährig in Freilandhaltung und nicht für den Handel hält, hatte ursprünglich eine Ausnahme von den üblichen Ohrmarken-Regelungen erhalten. Die Behörden versuchten später, diese Genehmigung zu entziehen, mit der Begründung, sie stehe im Widerspruch zu den EU-Vorgaben zur Tierkennzeichnung. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der regionale Landesrat den Landwirt vor dem Widerruf nicht angehört hatte und zudem seinen Ermessensspielraum nach EU-Recht nicht korrekt angewandt hatte.
Obwohl die Richter einräumten, dass die ursprüngliche Ausnahme tatsächlich gegen EU-Bestimmungen verstieß, hoben sie den Widerruf wegen formeller Verfahrensfehler auf. Der Landesrat hatte die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Schritte nicht eingehalten, was die Entscheidung rechtlich angreifbar machte. Das Urteil lässt dabei offen, ob es grundsätzliche Änderungen bei den EU-Regelungen zur Rinderkennzeichnung in Sachsen-Anhalt gibt – in den offiziellen Unterlagen fanden sich keine Aktualisierungen des seit 2013 geltenden Ausnahmekatalogs.
Der Fall unterstreicht die Herausforderungen, vor denen Landwirte in Sachsen-Anhalt stehen, die sich in einem Geflecht aus EU- und nationalen Vorschriften bewegen müssen. Für den betroffenen Betrieb boten die injizierbaren Transponder eine praktikable Lösung, die besser zu seiner Ausrichtung auf Tierwohl statt auf kommerzielle Zucht passte. Mit dem Urteil kann er diesen Ansatz nun ohne Sanktionen weiterverfolgen.
Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall dafür, wie Behörden künftig mit Antragstellungen auf Ausnahmen von den EU-Tierhaltungsvorschriften in Europa umgehen müssen. Sie bestätigt, dass selbst bei Verstößen gegen Regelungen die korrekten Verfahren eingehalten werden müssen, bevor Genehmigungen entzogen werden dürfen. Landwirte in ähnlichen Situationen in Europa könnten dadurch künftig bessere Chancen haben, plötzliche Änderungen bei ihren zugelassenen Kennzeichnungsmethoden anzufechten.
