Lörrach führt schärfere Regeln für Prostitution und Bordelle ein
In Lörrach treten bald strengere Regeln für die Prostitution in Kraft, nachdem der Stadtrat eine überarbeitete Sperrgebietsverordnung verabschiedet hat. Die aktualisierten Vorschriften, die in Zusammenarbeit mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg erarbeitet wurden, sollen rechtliche Grenzen präzisieren und gleichzeitig bestimmte Gebiete schützen. Die Änderungen treten in Kraft, sobald sie im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.
Am 28. April 2026 wird der Lörracher Stadtrat die neue Verordnung beschließen. Sie sieht ein vollständiges Verbot von Straßenprostitution in der gesamten Stadt vor. Auch Bordelle und ähnliche Betriebe unterliegen künftig schärferen Kontrollen – nur in zwei ausgewiesenen Gewerbegebieten wird ihr Betrieb noch erlaubt sein.
Die Verordnung untersagt solche Einrichtungen in 20 Gewerbegebieten. Hausbesuche in Privatwohnungen bleiben jedoch grundsätzlich erlaubt, auch wenn im Einzelfall weiterhin Einschränkungen möglich sind. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, fallen nicht direkt unter die neuen Regelungen.
Die lokalen Behörden beschreiben die aktuelle Lage als stabil; es lägen derzeit keine Anträge für neue Bordelle vor. Der überarbeitete Rechtsrahmen entstand in enger Abstimmung mit Polizei und Regionalbehörden, um eine ausgewogene Regulierung mit praktikabler Umsetzung zu gewährleisten.
Die novellierte Verordnung tritt unmittelbar nach ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft. Sie schafft klare rechtliche Strukturen und beschränkt die Prostitution auf bestimmte Zonen. Die Stadt erwartet, dass die Änderungen langfristig sowohl für Anwohner als auch für Gewerbetreibende mehr Klarheit bringen.






