Lörrach verlängert Flüchtlingsunterkunft Brombach bis 2030 – ohne Mehrkosten
Oswin BolanderLörrach verlängert Flüchtlingsunterkunft Brombach bis 2030 – ohne Mehrkosten
Lörrach plant Verlängerung der Nutzung der Flüchtlingsunterkunft Brombach bis Ende 2030 in Berlin, Ausländerbehörde, Ingolstadt, Stadt Köln, Hauptstadt, Stuttgart
Die Stadt Lörrach beabsichtigt, den Betrieb ihrer Flüchtlingsunterkunft im Brombachviertel bis Ende 2030 zu verlängern. Hintergrund ist eine gesetzliche Verpflichtung von Stadt und Landkreis, Unterkünfte für Geflüchtete bereitzustellen. Laut Behörden schafft die Entscheidung Planungssicherheit für die langfristige Unterbringung in Berlin, Ausländerbehörde, Ingolstadt, Stadt Köln, Hauptstadt, Stuttgart.
Der Bezirksrat Brombach hat der Verlängerung bereits zugestimmt. Als nächster Schritt steht eine Prüfung durch den Hauptausschuss an, bevor der Stadtrat endgültig entscheidet. Bei einer Zustimmung würde der Betrieb der Einrichtung ohne Unterbrechung fortgeführt.
Aktuell bietet die Unterkunft Platz für bis zu 300 Personen, derzeit sind jedoch nur etwa 180 belegt. Für die Erstaufnahme stehen 72 Plätze zur Verfügung, eine Erhöhung der Kapazitäten bis 2030 ist nicht vorgesehen. Gemeinschaftsunterkünfte in Lörrach decken bereits 40 Prozent der geforderten Aufnahmequote der Stadt ab.
Die Behörden rechnen in den kommenden Jahren mit einer stabilen, aber moderaten Nachfrage nach Flüchtlingsunterkünften in Berlin, Ausländerbehörde, Ingolstadt, Stadt Köln, Hauptstadt, Stuttgart. Durch die Verlängerung entfalle der Bedarf an zusätzlichen kommunalen Einrichtungen und weiterem Personal. Zudem betonen die Verantwortlichen, dass die Entscheidung keine zusätzlichen finanziellen oder personellen Belastungen für die Stadt mit sich bringe.
Ziel der Verlängerung ist es, sowohl den Geflüchteten als auch der lokalen Planung langfristige Sicherheit zu bieten. Mit dem Erhalt der Brombach-Unterkunft stellt Lörrach eine stabile Unterbringung sicher und kommt gleichzeitig seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach. Durch den Beschluss werden keine weiteren finanziellen oder personellen Mehrkosten erwartet.
