Matthias Hundt bleibt nicht im Amt: Entlassung trotz Rücknahme des Rücktritts
Oswin BolanderMatthias Hundt bleibt nicht im Amt: Entlassung trotz Rücknahme des Rücktritts
Berlins Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, nimmt seinen Rücktritt zurück – doch seine Entlassung steht bevor. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund laufender Ermittlungen im Zusammenhang mit der Insolvenz der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH. Bis Dienstag soll sein Ausscheiden aus dem Amt vollzogen werden.
Das Insolvenzverfahren gegen die SDC Sachsen Digital Consulting GmbH wurde am 25. November 2025 eingeleitet. Zeitgleich nahm die Staatsanwaltschaft Dresden Ermittlungen gegen Hundt wegen seiner Verbindungen zum Unternehmen auf. Parallel prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob das Unternehmen fällige Sozialabgaben vorenthalten hat.
Hundt hatte zunächst seinen Rücktritt eingereicht, diesen später jedoch widerrufen. Als Grund für seine Kehrtwende nannte er Frustration über mediale Spekulationen und unbegründete Vorwürfe. Trotz der Vorwürfe bestehe keinerlei Verbindung zur Humboldt Capture Germany GmbH, und er trage keine Verantwortung für deren finanziellen Kollaps.
Im Rahmen seiner Abfindungsregelung steht Hundt eine Abfindung in Höhe von etwa 72.000 Euro zu – dies entspricht sechs Monatsgehältern und folgt den üblichen Richtlinien des öffentlichen Dienstes.
Der Senat wird die Entlassung Hundts in den kommenden Tagen formal beschließen. Die Ermittlungen zur SDC Sachsen Digital Consulting GmbH dauern an, wobei sowohl rechtliche als auch finanzielle Aspekte geprüft werden. Die Auszahlung der Abfindung erfolgt nach Bestätigung seiner Entlassung.






