25 April 2026, 00:15

Mecklenburg-Vorpommern reformiert Verfassungsgericht vor der Wahl 2025 – Streit um politische Neutralität

Schwarz-weißes Bild einer Kopie der ersten Fassung der deutschen Verfassung, das eine StraßenSzene mit einem Fahnenmast, Gebäuden, Bäumen und Himmel zeigt.

Mecklenburg-Vorpommern reformiert Verfassungsgericht vor der Wahl 2025 – Streit um politische Neutralität

Mecklenburg-Vorpommerns Regierungsbündnis treibt Reform des Landesverfassungsgerichts vor der Wahl 2025 voran

Die Koalition aus SPD, Grünen und Linken in Mecklenburg-Vorpommern will vor der Landtagswahl im September 2025 das Landesverfassungsgericht reformieren. Ziel ist es, künftige Blockaden zu verhindern und den politischen Einfluss auf die Richterbestellung einzudämmen. Der Plan hat bereits scharfe Kritik der Opposition ausgelöst.

Die geplanten Änderungen sehen vor, dass das Gericht selbst Ersatzkandidaten vorschlagen kann, falls eine Besetzung scheitert. Das Landesparlament würde diese dann mit absoluter Mehrheit wählen. Bisherige Regelungen wie die zwölfjährige Amtszeit und die Altersgrenze von 68 Jahren für Richter sollen zudem explizit in der Verfassung verankert werden.

Hintergrund der Reform ist ein Streit aus dem Jahr 2020 um die Ernennung von Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin. Ihre politischen Verbindungen hatten wochenlange Auseinandersetzungen ausgelöst. SPD-Fraktionschef Julian Barlen betonte, das Gericht müsse vor politischer Einmischung und Angriffen geschützt werden.

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Die Opposition reagiert ablehnend. CDU-Landeschef Daniel Peters lehnte den Vorstoß ab und forderte stattdessen, die Demokratie durch Vertrauen und offene Debatten zu stärken. AfD-Vize Enrico Schult warf der Koalition einen "Verfassungstrick" vor, um das Gericht langfristig links auszurichten. Aktuell liegt die AfD in Umfragen mit 34 Prozent vor der SPD (26 Prozent) und der CDU (12 Prozent).

Eine ähnliche Reform war in Sachsen-Anhalt mit breiter Unterstützung von CDU, Linken, SPD, FDP und Grünen beschlossen worden.

Damit die Änderungen vor der Wahl am 20. September 2025 in Kraft treten, muss das Parlament ihnen noch zustimmen. Bei einer Verabschiedung würde sich das Verfahren zur Richterbestellung ändern und die Unabhängigkeit des Gerichts von kurzfristigen politischen Machtverschiebungen gestärkt. Ob die Reform gelingt, hängt davon ab, ob die Koalition die notwendige Mehrheit sichert.

Quelle