04 May 2026, 10:11

Niedersachsen vereinfacht Medikamentenversorgung für Arztpraxen ab Juli

Ein Arzt in lila Handschuhen verimpft einem Mann ein Vakzin mit einer Spritze.

Niedersachsen vereinfacht Medikamentenversorgung für Arztpraxen ab Juli

Einheitliche Vereinbarung vereinfacht Medikamentenversorgung für Ärzte in Niedersachsen

Ein neues, einheitliches Abkommen soll die Belieferung von Arztpraxen mit Medikamenten durch Apotheken in Niedersachsen erleichtern. Die zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen ausgehandelte Regelung ersetzt ein bisheriges Flickwerk aus Zusatzvereinbarungen und tritt am 1. Juli in Kraft.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Bisher basierte das System auf zahlreichen Ergänzungsregelungen und Einzelabsprachen, was häufig zu Verwirrung und zusätzlichem Bürokratieaufwand für die Apotheken führte. Das neue Rahmenwerk standardisiert die Abläufe und reduziert den Verwaltungsaufwand.

Die Vereinbarung umfasst Arzneimittel und medizinische Hilfsmittel, die für die Behandlung mehrerer Patienten oder in Notfällen benötigt werden – darunter Medikamente, Impfstoffe und Verbandsmaterial. Zudem gelten nun einheitliche Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln an den Praxisbedarf.

Auch die Vergütung für Apotheken, die Vertragsärzte mit Impfstoffen beliefern, wurde klar definiert: Pro Impfdosis erhalten sie zunächst 80 Cent. Sobald bestimmte Vertragsziele erreicht sind, steigt der Betrag in einer dritten Phase auf einen Euro pro Dosis.

Der LAV hatte bereits das Auslaufen der alten Regelungen bekannt gegeben, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2025 gelten sollten. Die neue Vereinbarung stellt sicher, dass es keine Versorgungslücke gibt, wenn die alten Bestimmungen endet.

Das neue System startet am 1. Juli und schafft für Apotheken und Ärzte klarere und effizientere Abläufe. Es beseitigt das Risiko einer vertraglichen Lücke und legt transparente Zahlungsbedingungen für die Impfstofflieferungen fest.

Quelle