Ruhefristen für Gräber enden: Angehörige müssen bis März 2026 handeln
Selma SchmiedtRuhefristen für Gräber enden: Angehörige müssen bis März 2026 handeln
Ruhefristen für Gräber laufen aus
Teaser: Bis zum 31. Dezember 2025 enden die Ruhefristen für folgende Gräber auf den Friedhöfen der Stadtteile Villingen, Schwenningen und Mühlhausen:
Veröffentlichungsdatum: 4. Dezember 2025, 05:00 Uhr MEZ
Stichworte: Politik und Gesetzgebung, Allgemeine Nachrichten
Artikel: Angehörige von Verstorbenen, die auf den städtischen Friedhöfen in Villingen-Schwenningen beigesetzt sind, müssen bis zum 15. März 2026 Grabschmuck und -beigaben entfernen. Wie die Stadt mitteilt, sind alle Grabsteine, Dekorationen und Accessoires bis zu diesem Stichtag zu räumen. Verbleibende Gegenstände gehen anschließend in den Besitz der Stadt über, und die Gräber werden geräumt.
Hintergrund ist das Auslaufen der Ruhefristen für verschiedene Grabarten. Einzel-Erdgräber für Verstorbene bis einschließlich des Jahres 2000 verlieren ihren geschützten Status am 31. Dezember 2025. Ebenfalls an diesem Tag enden die Ruhefristen für Kindergräber (Verstorbene bis einschließlich 2015) sowie für Einzel-Urnengräber (Verstorbene bis einschließlich 2010).
Von der Regelung sind tausende Gräber auf den drei Friedhöfen betroffen. Angehörige müssen die Dekorationen bis zum genannten Termin entfernen, andernfalls gehen diese in den Besitz der Stadt über. Zur Unterstützung wurden detaillierte Anweisungen und Kontaktdaten bereitgestellt.
