Schweizer Händler mit 20 Litern Parfüm-Schmuggel am Zoll Rötteln erwischt
Gretel BirnbaumSchweizer Händler mit 20 Litern Parfüm-Schmuggel am Zoll Rötteln erwischt
64-jähriger Schweizer Händler bei Schmuggelversuch von über 20 Litern Parfüm nach Deutschland erwischt
Bei einer Routinekontrolle in der Nähe des Zollamts Rötteln wurde am 5. August 2025 ein 64-jähriger Schweizer Kaufmann mit mehr als 20 Litern undeklariertem Parfüm im Gepäck gestellt. Die Zollbehörden beschlagnahmten die Luxuswaren im Wert von 5.200 Euro.
Der Mann hatte 16 Flakons à 50 Milliliter sowie vier Fünf-Liter-Kanister versteckt, die zum Nachfüllen von Testersets bestimmt waren. Er beabsichtigte, die Waren per Post an deutsche Kunden zu versenden, ohne sie dem Zoll zu melden. Das Zollamt Rötteln, das vor allem für Reiseverkehrskontrollen zuständig ist, ist für größere gewerbliche Sendungen nicht ausgerüstet.
Nach der Entdeckung zahlte der Händler fast 1.000 Euro an Zollgebühren sowie eine gleich hohe Kaution als Sicherheit für die zu erwartende Strafe. Damit durfte er seine Reise mit dem Parfüm fortsetzen. Der Fall wurde inzwischen an das Hauptzollamt Karlsruhe zur weiteren Prüfung übergeben.
Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Kaufmann. Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, bestätigte das laufende Verfahren. Zwar berichten Zollstatistiken regelmäßig von Beschlagnahmungen von Luxusgütern wie Parfüm im grenzüberschreitenden Verkehr, spezifische Zahlen zu solchen Fällen zwischen der Schweiz und Deutschland der vergangenen zwei Jahre liegen jedoch nicht vor.
Dem Händler drohen nun mögliche Sanktionen im Rahmen der Steuerhinterziehungsermittlungen. Die Zollbehörden haben die Kaution als Teil des laufenden Rechtsverfahrens einbehalten. Der Fall verdeutlicht die Risiken undeklarierter gewerblicher Einfuhren an Grenzübergängen.






