Sieben Jahre Jugendhaft für Totschlag an der eigenen Mutter und Besitz von Kinderpornografie
Oswin BolanderSieben Jahre Jugendhaft wegen Totschlags an der eigenen Mutter in Baden-Württemberg - Sieben Jahre Jugendhaft für Totschlag an der eigenen Mutter und Besitz von Kinderpornografie
Ein Gericht hat einen Angeklagten zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt, nachdem er wegen Totschlags sowie des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie schuldig gesprochen wurde. Im Mittelpunkt des Falls stand der Tod seiner Mutter, deren Leiche später in einem Keller gefunden wurde.
Der Vorfall begann während eines Streits, bei dem der Angeklagte seine Mutter mehrfach mit einem Werkzeug schlug. Nach dem Angriff transportierte er ihre Leiche in einer Dachbox, bevor er sie im Keller versteckte. Die Ermittler entdeckten die sterblichen Überreste am folgenden Tag.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Verurteilung wegen Mordes gedrängt und neun Jahre sowie drei Monate Haft gefordert. Das Gericht entschied jedoch, dass die Tat nicht die rechtlichen Voraussetzungen für Mord erfüllte, da keine erschwerenden Umstände vorlagen. Stattdessen wurde der Angeklagte wegen Totschlags verurteilt. Die Verteidigung hatte ebenfalls auf einen Totschlag plädiert, aber keine konkrete Strafhöhe vorgeschlagen. Neben dem Totschlagsvorwurf bestätigte das Gericht auch die Verurteilung wegen des Besitzes illegalen pornografischen Materials mit Minderjährigen.
Der Verurteilte muss sieben Jahre in Jugendhaft verbüßen. Das Urteil folgt auf einen Prozess, in dem das Gericht den Mordvorwurf zurückwies, die Verurteilung wegen Totschlags jedoch bestätigte. Auch der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie floss in das endgültige Strafmaß ein.
