26 January 2026, 20:27

Stuttgarter Klinikapotheke setzt sich gegen Sichtprüfungspflicht für Medikamentenautomaten durch

Eine Apotheken-Theke mit verschiedenen Medikamenten in Boxen und Flaschen auf Gestellen, mit einem Spiegel an der Wand, Deckenleuchten und einem Glastisch mit Papieren und Gegenständen darauf, der Boden ist unten sichtbar.

Stuttgarter Klinikapotheke setzt sich gegen Sichtprüfungspflicht für Medikamentenautomaten durch

Apotheke des Stuttgarter Klinikums darf automatisiertes Medikamentenausgabesystem ohne abschließende Sichtprüfung weiterbetreiben

Eine Krankenhausapotheke in Stuttgart hat das Recht erstritten, ihr automatisiertes Medikamentenausgabesystem ohne eine abschließende visuelle Kontrolle weiterzuführen. Der Streit begann im Jahr 2020, als die Aufsichtsbehörden eine Unterbrechung des Betriebs anordneten – es sei denn, jedes einzelne Medikament würde vor der Ausgabe manuell überprüft. Nun hat das Verwaltungsgericht (VGH) nach Prüfung der Beweise und einer Vor-Ort-Begehung zugunsten der Apotheke entschieden.

Die Apotheke des Stuttgarter Klinikums setzt seit Jahren auf das automatisierte System KHT ApoStore Carryfix Pusher. Die Technologie lagert bis zu 40.000 Medikamentenpackungen, scannt dabei die Pharmazentralnummer (PZN) jedes Produkts und stellt so die Richtigkeit sicher. Trotz der Effizienz griffen die Behörden 2020 ein und verlangten eine vollständige Sichtprüfung jedes ausgegebenen Medikaments vor der Lieferung an die Stationen.

Die Apotheke legte Widerspruch ein und legte Daten vor, die eine Fehlerquote von nur 0,058 Prozent bei der automatisierten Ausgabe belegten. Zum Vergleich: Bei manueller Abgabe liegt die Fehlerrate typischerweise bei 4 Prozent. Die Einrichtung bearbeitet täglich rund 3.000 Bestellpositionen und versorgt nicht nur das eigene Krankenhaus, sondern auch andere Einrichtungen. Mit einem Team von etwa 60 Mitarbeitenden stellt sie jährlich rund 17.000 Medikamentenboxen zusammen – dabei setzt sie auf Stichproben statt auf vollständige Kontrollen.

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Das Urteil des Gerichts folgt einem größeren regulatorischen Wandel, der 2019 ausgelöst wurde, als die Online-Apotheke DocMorris in Hüffermardt einen Medikamentenautomaten aufstellen wollte. Dies führte zu einer strengeren Auslegung der Vorschriften für automatisierte Ausgabesysteme. Nach der Begutachtung des Stuttgarter Systems kam das Gericht jedoch zu dem Schluss, dass der automatisierte Prozess die korrekte Medikamentenausgabe ohne abschließende Sichtprüfung gewährleistet.

Die Entscheidung ermöglicht es der Apotheke, ihren aktuellen Arbeitsablauf beizubehalten und auf zeitaufwendige manuelle Kontrollen zu verzichten. Das Urteil könnte zudem Präzedenzfall für andere Einrichtungen sein, die ähnliche automatisierte Systeme nutzen. Die Behörden könnten nun ihre Haltung zu Sichtprüfungen bei automatisierter Medikamentenausgabe überdenken.