07 February 2026, 22:23

Ulm setzt Frist für Wahlberechtigung bei Landtagswahl 2026

"Ein Plakat mit fetter, schwarzer Schrift, die 'Eine Frau, die hier lebt, hat sich zum Wählen angemeldet' auf einem weißen Hintergrund, umrandet von einem schmalen schwarzen Rand."

Ulm setzt Frist für Wahlberechtigung bei Landtagswahl 2026

Neue Ulmer Bürger müssen sich bis zum 15. Februar 2026 ummelden, um bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg wahlberechtigt zu sein

Wer in Ulm einen neuen Wohnsitz anmeldet und bei der Landtagswahl am 8. März 2026 seine Stimme abgeben möchte, hat dafür noch bis zum 15. Februar 2026 Zeit. Die Frist gilt jedoch nur für Zuzügler aus anderen Teilen Baden-Württembergs.

Betroffen sind Personen, die zwischen dem 25. Januar und dem 15. Februar 2026 innerhalb des Landes nach Ulm gezogen sind. Wer sich nicht fristgerecht ummeldet, bleibt im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde eingetragen und kann nicht in den Ulmer Wahllokalen abstimmen.

Für Neuzuzügler aus anderen Bundesländern gelten strengere Regeln: Sie dürfen unabhängig vom Umzugsdatum nicht an der baden-württembergischen Landtagswahl teilnehmen. Aktuelle Zahlen zu Neuregistrierungen von Wählern in Ulm liegen für 2026 noch nicht vor. Angesichts der Zuwanderungstrends könnten jedoch mehrere tausend Erwachsene als Erstwähler in der Stadt in Frage kommen – vorausgesetzt, sie halten die Frist ein.

Die Ulmer Stadtverwaltung wird genauere Statistiken erst kurz vor der Wahl veröffentlichen. Bis dahin basieren Schätzungen auf regionalen Daten, da lokale Aufzeichnungen noch nicht vorliegen.

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Der Stichtag am 15. Februar ist für Umziehende innerhalb Baden-Württembergs verbindlich. Wer die Frist versäumt, verliert die Möglichkeit, in Ulm an der Wahl 2026 teilzunehmen. Die Behörden weisen darauf hin, die Ummeldung rechtzeitig vorzunehmen, um nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen zu werden.