Unternehmer kämpfen gegen Rückforderung von Corona-Nothilfen in Baden-Württemberg
Selma SchmiedtDeutschland fordert COVID-19-Hilfen zurück - Unternehmen wehren sich - Unternehmer kämpfen gegen Rückforderung von Corona-Nothilfen in Baden-Württemberg
Hunderte Unternehmer in Baden-Württemberg wehren sich gegen Forderungen zur Rückzahlung von Corona-Nothilfen. Das Land hatte während der Pandemie rund 2,3 Milliarden Euro an Unterstützung ausgezahlt – doch nun sehen sich viele Empfänger mit Rückforderungsbescheiden konfrontiert. Heute prüft das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg vier zentrale Musterfälle, die für Hunderte weitere noch anhängige Verfahren richtungsweisend sein könnten.
Zwischen 2020 und 2022 hatte Baden-Württemberg etwa 245.000 Nothilfepakete bewilligt. Bis Juni dieses Jahres hatten rund 1.600 Unternehmer Klage gegen die Rückforderungsforderungen eingereicht. Die L-Bank, die für die Verwaltung der Gelder zuständig war, verlangt in etwa 117.000 Fällen die Rückzahlung der Mittel.
Betroffen ist auch Holger Schier, ein Friseur aus Heidenheim an der Brenz. Er erhielt 15.000 Euro Unterstützung, soll nun aber 10.400 Euro zurückzahlen. Schier argumentiert, sein Betrieb habe während der Lockdowns hohe Verluste erlitten – die Rückforderung sei ungerechtfertigt.
Die vier heute verhandelten Fälle sind bereits in der zweiten Instanz, nachdem die L-Bank erste Urteile verloren und Berufung eingelegt hatte. Die Musterverfahren werden den Ausgang von Hunderten ähnlichen, derzeit ausstehenden Streitfällen prägen. Gleichzeitig soll eine Neuregelung ab Februar 2026 rund 62.000 betroffene Fälle entschädigen – mit einem Volumen von knapp 800 Millionen Euro. Unklar bleibt jedoch, wie genau die Rückzahlungen berechnet und die Regelung umgesetzt werden soll.
Die Entscheidung des Gerichts in diesen Musterfällen wird darüber entscheiden, ob Tausende Unternehmer ihre Nothilfen zurückzahlen müssen. Fallen die Urteile zugunsten der Kläger aus, könnte das Land seine Vorgehensweise bei der Rückforderung überdenken müssen. Zudem wird sich zeigen, wie die geplanten Erstattungen nach der Neuregelung von Februar 2026 angewendet werden.