Verfassungsgericht kippt Triage-Regeln: Ärzte erhalten mehr Entscheidungsfreiheit
Gretel BirnbaumBundesverfassungsgericht kippt Triage-Regelungen - Verfassungsgericht kippt Triage-Regeln: Ärzte erhalten mehr Entscheidungsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht hat die in dem Infektionsschutzgesetz festgelegten Triage-Regeln für nichtig erklärt. Die Richter urteilten, dass die Beschränkungen für medizinisches Personal verfassungswidrig seien und die gesetzlichen Befugnisse der Bundesregierung überschritten hätten.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Regierung während der Pandemie Triage-Richtlinien verbindlich vorschreiben durfte. Ärztinnen und Ärzte argumentierten, die Regelungen griffen unzulässig in ihre berufliche Autonomie ein. Das Gericht gab ihnen recht und stellte fest, dass die Maßnahmen ihre Freiheit zur eigenständigen medizinischen Entscheidungsfindung verletzten.
Mit dem Urteil wurde bestätigt, dass der Bund keine Kompetenz besitze, derartige Einschränkungen anzuordnen. Durch die Aufhebung der Bestimmungen stärkte das Gericht die Rechte von Medizinerinnen und Medizinern, ohne staatliche Vorgaben zu handeln. In einem separaten, nicht damit zusammenhängenden Fall bestätigte ein Strafgericht in Osnabrück ein Urteil wegen sexueller Belästigung nach § 184i StGB. Der Name der zuständigen Richterin oder des zuständigen Richters wurde in den verfügbaren Unterlagen nicht genannt, da es sich um ein strafrechtliches Verfahren und nicht um eine verfassungsrechtliche Angelegenheit handelte.
Die Entscheidung entfernt die Triage-Regelungen aus dem Infektionsschutzgesetz. Ärztinnen und Ärzte können nun ohne die bisher umstrittenen Auflagen arbeiten. Das Urteil präzisiert zudem die Grenzen der bundesweiten Regelungskompetenz in der medizinischen Praxis.
