06 February 2026, 16:27

Verfassungsgericht verschiebt Entscheidung zum umstrittenen Heizungsgesetz auf Ende Februar

Ein historisches Dokument mit einer Straßenszene, die eine Fahnenstange, Gebäude, Bäume und Himmel zeigt, überlagert mit Text aus der ersten Entwurfsfassung der deutschen Verfassung.

Aufgrund Staatsakt für verstorbene Rita Süssmuth: Karlsruhe verschiebt Verhandlung - Verfassungsgericht verschiebt Entscheidung zum umstrittenen Heizungsgesetz auf Ende Februar

Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Gebäudeenergiegesetz um eine Woche verschoben

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Die anhängige Klage gegen Deutschlands umstrittenes Gebäudeenergiegesetz (früher Heizungsgesetz) wurde um eine Woche verschoben. Die Verlegung folgt auf den Tod der ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth, deren staatlicher Trauerakt Vorrang hat. Die ursprünglich für den 19. Februar geplante Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht findet nun am 26. Februar statt – nur wenige Tage vor entscheidenden Koalitionsgesprächen zur Zukunft des Gesetzes.

Der von dem ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann eingereichte Antrag stellt infrage, ob der Bundestag ausreichend Zeit für die Beratung des Gesetzes hatte. Unterdessen stecken die Pläne der Regierung für eine Reform des Gesetzes in internen Streitigkeiten fest und lassen Hausbesitzer sowie die Wirtschaft in Unsicherheit zurück.

Rita Süssmuth, die von 1988 bis 1998 als Bundestagspräsidentin amtierte, starb am Sonntag im Alter von 88 Jahren. Zu ihren Ehren findet am 24. Februar ein staatlicher Trauerakt statt, an dem Vertreter aller Verfassungsorgane teilnehmen werden. Wegen dieser Veranstaltung verschob das Bundesverfassungsgericht die Verhandlung zum Gebäudeenergiegesetz auf den 26. Februar.

Die Klage richtet sich nicht gegen den Inhalt des Gesetzes, sondern gegen das überstürzte Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2023. Thomas Heilmann, der die CDU aus Protest gegen das Gesetz verlassen hatte, argumentiert, dass den Abgeordneten nicht genug Zeit für eine gründliche Prüfung blieb. Die mündliche Verhandlung wird sich auf verfahrensrechtliche Fragen konzentrieren; ein Urteil wird frühestens in einigen Monaten erwartet.

Parallel dazu hatte die Union aus CDU/CSU und SPD im April 2025 beschlossen, das Gebäudeenergiegesetz abzuschaffen und durch ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu ersetzen. Die geplanten Änderungen zielen auf einen flexibleren Ansatz ab: Die umstrittene Vorgabe von 65 Prozent erneuerbarer Energien für neue Heizungen soll entfallen. Stattdessen soll der Fokus auf realisierbaren CO₂-Reduktionen, strengeren Dämmvorschriften und weiter geförderten Subventionen liegen – letztere möglicherweise einkommensabhängig gestaffelt. Zudem ist ein Innovationskorrekturfaktor vorgesehen, um neue Technologien zu fördern.

Doch die Verhandlungen stocken. Eigentlich wollte die Koalition die zentralen Punkte bis Ende Februar 2026 finalisieren, doch die Gespräche stecken fest. Während die SPD jeden Schritt ablehnt, der aus ihrer Sicht den Klimaschutz schwächt, drängen die Konservativen auf Deregulierung. Solange keine Einigung erzielt wird, bleibt das aktuelle Gesetz in Kraft – mit der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien in neuen Heizsystemen. Das schafft Planungsunsicherheit für Hausbesitzer und Unternehmen.

Die verschobene Verhandlung erhöht die Komplexität weiter. Selbst wenn das Gericht die Gesetzgebung für rechtmäßig erklärt, könnten die geplanten Reformen der Regierung Teile des Gesetzes überflüssig machen. Ohne politische Einigung jedoch bleiben die bestehenden Regeln bestehen – und mit ihnen die Unsicherheit über Kosten und künftige Anforderungen.

Die Zukunft des Gebäudeenergiegesetzes hängt nun von zwei parallelen Prozessen ab: der Verfassungsverhandlung am 26. Februar und den blockierten Koalitionsgesprächen. Ein Urteil zur Rechtmäßigkeit des Gesetzes könnte Monate auf sich warten lassen, während politische Grabenkämpfe die Reformen weiter verzögern. Bis auf Weiteres gelten die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien sowie die damit verbundenen Förderungen und Effizienzstandards. Hausbesitzer und Wirtschaft müssen sich weiter in Geduld üben – Klarheit über die nächsten Schritte bleibt vorerst aus.