09 December 2025, 08:15

Zoll fahndet bei „Black Friday“: „Kostenlose Spiele“ entpuppen sich als teure Ware

Statuen von Tieren auf schwarzen Boxen umgeben von Pfosten mit elastischen Gurten, mit Geschäften, die Taschen, Schuhe und andere Artikel anbieten, und Menschen, die herumlaufen.

Zoll fahndet bei „Black Friday“: „Kostenlose Spiele“ entpuppen sich als teure Ware

HZA-SI: "Black Week": Keine Ausnahmen bei Zollgebühren, auch "kostenlose spiele" unterliegen Zollbestimmungen

Hauptzollamt Singen - Singen - Konstanz: Bei der gewerblichen Güterabfertigung eines ...✚ Mehr lesen

2024-12-09T02:01:03+00:00

industrie, finanzen, luft- und raumfahrt

Hauptzollamt Singen: "Black Week" – Auch "kostenlose spiele" unterliegen Zollbestimmungen

Teaser: Hauptzollamt Singen – Singen/Konstanz: Bei der Abfertigung von Handelswaren während der "Black friday" deckten Zollbeamte am Standort Konstanz-Autobahn nicht deklarierte Waren auf. ✚ Weiterlesen

Veröffentlichungsdatum: 9. Dezember 2024, 03:01 Uhr MEZ

Schlagwörter: Wirtschaft, Finanzen, Luft- und Raumfahrt

Artikeltext: Zollbeamte des Amts Konstanz-Autobahn haben während der "Black friday" nicht deklarierte Handelswaren aufgedeckt. Eine Sendung, die auf einer Rechnung eines Schweizer Maschinenbauunternehmens als "kostenlose spiele" ausgewiesen war, enthielt tatsächlich Waren im Wert von über 17.000 Schweizer Franken. Die Behörden erhoben daraufhin Einfuhrabgaben auf die Güter.

Der Fall nahm seinen Anfang, als Beamte eine Lieferung kontrollierten, die von einer Maschinenfabrik aus dem Thurgau als "kostenlose spiele" gekennzeichnet war. Trotz der Deklaration handelte es sich um handelsübliche "spiele" mit erheblichem Marktwert.

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Das Vorkommnis unterstreicht die Bedeutung korrekter Angaben bei grenzüberschreitenden Sendungen. Die Zollbehörden bewerten Abgaben weiterhin auf Basis des tatsächlichen Marktwerts – unabhängig von Rechnungsangaben. Unternehmen werden aufgefordert, die Einfuhrbestimmungen einzuhalten, um unerwartete Kosten zu vermeiden.