Zoll fahndet bei „Black Friday“: „Kostenlose Spiele“ entpuppen sich als teure Ware
Gretel BirnbaumZoll fahndet bei „Black Friday“: „Kostenlose Spiele“ entpuppen sich als teure Ware
HZA-SI: "Black Week": Keine Ausnahmen bei Zollgebühren, auch "kostenlose spiele" unterliegen Zollbestimmungen
Hauptzollamt Singen - Singen - Konstanz: Bei der gewerblichen Güterabfertigung eines ...✚ Mehr lesen
2024-12-09T02:01:03+00:00
industrie, finanzen, luft- und raumfahrt
Hauptzollamt Singen: "Black Week" – Auch "kostenlose spiele" unterliegen Zollbestimmungen
Teaser: Hauptzollamt Singen – Singen/Konstanz: Bei der Abfertigung von Handelswaren während der "Black friday" deckten Zollbeamte am Standort Konstanz-Autobahn nicht deklarierte Waren auf. ✚ Weiterlesen
Veröffentlichungsdatum: 9. Dezember 2024, 03:01 Uhr MEZ
Schlagwörter: Wirtschaft, Finanzen, Luft- und Raumfahrt
Artikeltext: Zollbeamte des Amts Konstanz-Autobahn haben während der "Black friday" nicht deklarierte Handelswaren aufgedeckt. Eine Sendung, die auf einer Rechnung eines Schweizer Maschinenbauunternehmens als "kostenlose spiele" ausgewiesen war, enthielt tatsächlich Waren im Wert von über 17.000 Schweizer Franken. Die Behörden erhoben daraufhin Einfuhrabgaben auf die Güter.
Der Fall nahm seinen Anfang, als Beamte eine Lieferung kontrollierten, die von einer Maschinenfabrik aus dem Thurgau als "kostenlose spiele" gekennzeichnet war. Trotz der Deklaration handelte es sich um handelsübliche "spiele" mit erheblichem Marktwert.
Das Vorkommnis unterstreicht die Bedeutung korrekter Angaben bei grenzüberschreitenden Sendungen. Die Zollbehörden bewerten Abgaben weiterhin auf Basis des tatsächlichen Marktwerts – unabhängig von Rechnungsangaben. Unternehmen werden aufgefordert, die Einfuhrbestimmungen einzuhalten, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
