03 March 2026, 08:48

15.000 Euro Strafe für nicht angemeldete Arbeiter auf deutscher Baustelle

Ein Schwarz-Weiß-Foto einer Baustelle für das New Yorker Staatsgefängnis, das Arbeiter, hölzerne Gegenstände, Pfähle, Seile, eine Wand und Bäume im Hintergrund zeigt.

15.000 Euro Strafe für nicht angemeldete Arbeiter auf deutscher Baustelle

Ein rumänisches Bauunternehmen muss eine Strafe von 15.000 Euro zahlen, nachdem sein Geschäftsführer 15 Mitarbeiter nicht bei der deutschen Bahn Sozialversicherung angemeldet hatte. Der Fall flog bei einer Routinekontrolle auf einer Baustelle im Landkreis Emmendingen auf, bei der der Verdacht auf nicht gemeldete Beschäftigte entstand.

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Die Ermittlungen begannen, als Zollbeamte der Abteilung für Schwarzarbeit in Freiburg die Baustelle überprüften. Befragungen der rumänischen Arbeiter ergaben, dass keine Nachweise über Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland vorlagen. Weitere Überprüfungen bestätigten, dass keiner der Beschäftigten im System erfasst war.

Der Angeklagte, ein spanischer Staatsbürger, hatte zwei Monate lang als Subunternehmer für ein Düsseldorfer Unternehmen gearbeitet. Als Geschäftsführer konnte er jedoch auch keine Belege vorlegen, dass seine Mitarbeiter in der rumänischen Sozialversicherung gemeldet waren. Die Staatsanwaltschaft Freiburg beantragte daraufhin einen Strafbefehl.

Das Amtsgericht Kenzingen verurteilte ihn wegen Vorenthaltens von Löhnen und Veruntreuung von Geldern. Der entstandene Schaden für die deutschen Sozialkassen wird auf etwa 85.000 Euro geschätzt.

Das Gericht verhängte gegen den Geschäftsführer eine Geldstrafe von 15.000 Euro wegen der Verletzung gesetzlicher Pflichten. Der Fall unterstreicht die Risiken, die mit der Beschäftigung nicht angemeldeter Arbeiter ohne ordnungsgemäße Sozialabgaben verbunden sind. Die Behörden überwachen weiterhin Baustellen auf ähnliche Verstöße.