24 December 2025, 08:18

Änderung der Regelungen zur Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Ein brauner und schwarzer Deutscher Schäferhund sitzt auf einem Sofa mit einer weißen Wand im Hintergrund.

Änderung der Regelungen zur Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

In Baden-Württemberg gelten ab sofort neue Steuersätze für Grundbesitz, Vergnügungsabgaben und Hundehaltung. Die Änderungen basieren auf Beschlüssen des Landtages und des Gemeinderats; die aktualisierten Vorschriften sind nun in Kraft getreten. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen müssen sich ab Januar 2026 auf Anpassungen einstellen.

Der Landtag von Baden-Württemberg hatte die Novellen bereits verabschiedet, die offiziell am 1. Januar 2025 in Kraft traten. In einer Sitzung am 27. November 2025 konkretisierte der Gemeinderat anschließend die Details der Änderungen.

Die Grundsteuer B für Wohn- und nichtlandwirtschaftliche Flächen steigt von 280 auf 310 Prozent. Die Grundsteuer A für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe bleibt unverändert bei 410 Prozent. Die jährlichen Bescheide hierzu werden im Januar 2026 verschickt. Auch die Vergnügungssteuer wurde überarbeitet: Spielautomaten ohne Gewinnausschüttung in Spielhallen kosten künftig 90 Euro, in Gaststätten und Bars nur noch 45 Euro. Bei Automaten mit Gewinnmöglichkeit beträgt der Steuersatz 25 Prozent. Film- und Videovorführungen in separaten Kabinen werden mit 135 Euro belegt, bei Open-Air-Veranstaltungen fallen 16 Euro pro Quadratmeter an.

Hundehalter zahlen für den ersten Hund 120 Euro, für den zweiten 240 Euro und für eine Zuchtgenehmigung (ab drei Tieren) 360 Euro. Eine Teilbefreiung senkt den Beitrag auf 50 Euro. Die aktualisierte Satzung mit allen neuen Gebühren ist auf der städtischen Website unter Startseite – Informationen – Bekanntmachungen einsehbar.

Die angepasste Steuerstruktur tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Bescheide für Grund- und Hundesteuer gehen Anfang 2026 an die Betroffenen, um ausreichend Vorbereitungszeit zu gewährleisten. Sämtliche Details hat die Stadt online zur öffentlichen Einsicht veröffentlicht.

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