Autobahnausbau A39: Gericht blockiert Bauarbeiten zwischen Wolfsburg und Lüneburg
Sandro GuteAutobahnausbau A39: Gericht blockiert Bauarbeiten zwischen Wolfsburg und Lüneburg
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg ist auf ein juristisches Hindernis gestoßen. Eine für Dienstag erwartete Gerichtsentscheidung könnte darüber entscheiden, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Das Projekt bleibt vorerst blockiert, während die rechtlichen Verfahren andauern.
2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der A39 eingereicht. Das Gericht gab zunächst dem Kläger recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und ein ergänzendes Verfahren eingeleitet wurden. Die endgültige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts steht jedoch noch aus, sodass der Planfeststellungsbeschluss weiterhin nicht vollziehbar ist.
Eine mündliche Verhandlung im BUND-Prozess war zunächst für den 13. Mai angesetzt, wurde jedoch auf den 23. Juni verschoben. Die Organisation reichte 2024 zudem eine weitere Klage ein, über die noch verhandelt wird. Die Autobahn soll nach ihrer Fertigstellung Lüneburg und Wolfsburg verbinden und dabei durch die Landkreise Helmstedt und Wolfenbüttel führen.
Teil des Projekts ist auch der Bau der neuen Rastanlage Tappenbecker Moor. Diese soll zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn entstehen.
Der südliche Abschnitt der A39 ist zwischen Wolfsburg und Ehra vorgesehen. Bis das Gericht sein Urteil spricht, können die Bauarbeiten nicht beginnen. Die Entscheidung wird die nächsten Schritte für den Autobahnausbau und die damit verbundene Infrastruktur bestimmen.






