28 April 2026, 02:12

Baden-Württemberg stellt 2025 auf digitale Baugenehmigungen um

Zeichnung des Reichstagsgebäudes, der Hauptsaal des Deutschen Parlaments in Berlin, mit einer Flagge auf seinem Dach und begleitendem Text.

Baden-Württemberg stellt 2025 auf digitale Baugenehmigungen um

Baugenehmigung in Deutschland: Ab 2025 nur noch digital in Baden-Württemberg

Für die meisten Bau- oder Abrissvorhaben in Deutschland ist eine Baugenehmigung unverzichtbar. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Anträge in Baden-Württemberg ausschließlich online über die Plattform der Virtuellen Bauaufsichtsbehörde Baden-Württemberg (ViBa BW) eingereicht werden. Das Verfahren umfasst mehrere Schritte – von der Einreichung bis zur Genehmigung – und ist an strenge Fristen sowie rechtliche Vorgaben gebunden.

Der Prozess beginnt damit, dass der Antragsteller den Bauantrag zusammen mit den erforderlichen Bauunterlagen bei der örtlichen Gemeinde einreicht. Sowohl der Antragsteller als auch der Planverfasser müssen die Formulare vor der Abgabe unterschreiben.

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Nach Eingang prüft die Bauaufsichtsbehörde den Antrag auf Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Falls nötig, werden im Rahmen der Prüfung weitere Behörden hinzugezogen. Zudem erhalten Nachbarn zwei Wochen Zeit, um die Pläne einzusehen und mögliche Einwände vorzubringen.

Anschließend wird eine Entscheidung getroffen: Die Genehmigung wird entweder erteilt oder abgelehnt. Bei einer Bewilligung muss der Antragsteller sowohl den Baugenehmigungsbescheid als auch eine Baubeginngenehmigung abwarten, bevor mit den Arbeiten begonnen werden darf. Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Sindelfingen.

Die Genehmigung bleibt nur dann gültig, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung mit dem Bau begonnen wird. Wird die Baustelle für drei aufeinanderfolgende Jahre nicht weitergeführt, erlischt die Genehmigung automatisch.

Ab 2025 übernimmt das neue Online-System ViBa BW die Abwicklung aller Anträge. Bauherren müssen jeden Schritt sorgfältig beachten, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden. Wird die Bauarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Frist aufgenommen, verliert die Genehmigung ihre Gültigkeit.

Quelle