23 December 2025, 20:23

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

Eine Apotheken-Filiale mit einem vor dem Gebäude geparkten Auto und einem Gebäude in der linken Ecke.

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

Apotheken in Baden-Württemberg müssen sich ab 2026 auf neue Abrechnungsregeln einstellen. Die Änderungen folgen auf die Kündigung der Zusammenarbeit zwischen der Krankenkasse AOK und dem Abrechnungsdienstleister svpp AG im März. Die Umstellung wird Auswirkungen darauf haben, wie Rezepte in der gesamten Region verarbeitet und abgerechnet werden.

Ab dem 1. Januar 2026 können Apotheken in Baden-Württemberg E-Rezepte nicht mehr direkt mit der AOK abrechnen. Auch Papierrezepte, die über Abrechnungsstellen eingereicht werden, werden von der Kasse dann nicht mehr übernommen. Stattdessen müssen sich die Apotheken entscheiden: Entweder sie übernehmen die Abrechnung selbst oder sie nutzen eine einzige, festgelegte Abrechnungsstelle für sämtliche Forderungen eines Monats.

Laut dem aktualisierten Arzneimittelversorgungsvertrag (AVV) müssen alle Abrechnungen künftig über einen einzigen Kanal laufen. Die Krankenkassen werden den Abrechnungsstellen einen Vorschuss in Höhe von 90 Prozent des durchschnittlichen Abrechnungsbetrags der letzten drei Monate zahlen. Dieser muss bis spätestens zum dritten Tag eines jeden Monats eingehen. Apotheken können den Vorschuss auch früher erhalten, falls ihre Abrechnungsstelle die Mittel der Kasse zeitiger ausgezahlt bekommt. Direktvorschüsse der AOK gibt es jedoch nur noch für Apotheken mit einem monatlichen Brutto-Abrechnungsvolumen von mindestens 500.000 Euro. Eventuelle Restbeträge müssen bis zum zehnten Tag nach Eingang der Rechnung bei der Kasse beglichen werden. Ab August 2026 haben Apotheken zudem die Möglichkeit, pro Abrechnungsmonat bis zu drei Direktrechnungen einzureichen.

Die Neuregelungen gehen auf die Entscheidung der AOK vom März 2023 zurück, ihren Vertrag mit der svpp AG zu beenden. Damit endete zum 30. September das bisherige System der Vorfinanzierung großer Abrechnungsstellen.

Das neue System zentralisiert die Abrechnung über einen einzigen Anbieter und verschärft die Zahlungsfristen. Apotheken müssen sich nun zwischen Eigenabrechnung oder der Nutzung einer einzigen Abrechnungsstelle für alle Forderungen entscheiden. Die Regeln treten 2026 voll in Kraft, wobei einige Anpassungen im Laufe des Jahres schrittweise eingeführt werden.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones