Beamtenbund lehnt Dobrindts Gehaltsreform als verfassungswidrig ab
Deutscher Beamtenbund (DBB) lehnt geplante Besoldungsreform scharf ab
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat massive Vorbehalte gegen die von der Bundesregierung geplante Gehaltsreform für Bundesbedienstete angemeldet. Während Innenminister Alexander Dobrindt die Einstiegsgehälter für Neueinstellungen erhöhen will, warnt der DBB, dass zentrale Passagen des Entwurfes gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen könnten.
Dobrindts Reform sieht vor, neue Beamte direkt in die zweite Besoldungsstufe einzugruppieren, was ihre Anfangsgehälter anhebt. Für Spitzenbeamte der B-Besoldungsgruppe bringen die Änderungen jedoch nur geringe Erhöhungen – im Wesentlichen wird hier die bestehende Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes auf Führungspositionen ausgeweitet.
Der DBB argumentiert, der Entwurf verletze zwei verfassungsrechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip und die Differenzierungsregel. Letztere schreibt vor, dass zwischen den Besoldungsstufen Mindestabstände eingehalten werden müssen. Doch der Entwurf sieht lediglich einen Unterschied von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 vor. Nach Berechnungen des Verbandes unterschreiten diese Abstände die gesetzlichen Anforderungen.
Ein weiterer strittiger Punkt ist die Abschaffung des „Alleinverdiener-Modells“. Stattdessen geht der Gesetzentwurf davon aus, dass Beamte einen Partner mit einem Jahreseinkommen von etwa 20.000 Euro haben – was ihre Grundbesoldung mindert. Kritiker werfen der Regierung vor, damit ungerechtfertigt das Recht auf volle Vergütung zu kürzen.
Auf Nachfrage zu den Diskrepanzen in der B-Besoldung lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme ab.
Grundsätzlich befürwortet der DBB eine Reform, betont jedoch, der aktuelle Entwurf enthalte „verfassungswidrige Mängel“. Ohne Nachbesserungen drohten rechtliche Klagen gegen die geplante Gehaltsstruktur. Der Verband fordert eine vollständige Überprüfung der Einkommensabstände, bevor das Gesetz weiterverfolgt wird.






