BGH entscheidet über bröckelnde Balkone – wer zahlt die dringende Sanierung?

Gretel Birnbaum
Gretel Birnbaum
2 Min.
Eine Reihe von baufälligen Häusern an einer Straßenkreuzung, einige verbarrikadiert, mit Glasfenstern, Treppen mit Geländern, Pflanzen, Gras, Bäumen und einem bewölkten Himmel im Hintergrund.Gretel Birnbaum

Bröckelnde Balkone: Eigentümerstreit von der Ostsee bis zum Bundesgerichtshof - BGH entscheidet über bröckelnde Balkone – wer zahlt die dringende Sanierung?

Ein Rechtsstreit um bröckelnde Balkone in einer Wohnanlage an der Ostsee hat nun das höchste Gericht Deutschlands erreicht. Das Bundesgerichtshof (BGH) muss entscheiden, wer für dringende Sanierungsarbeiten aufkommen muss – die Eigentümergemeinschaft oder die einzelnen Wohnungseigentümer. Die Richter stufen den Fall als richtungsweisend ein, der tausende Wohneigentumsgemeinschaften bundesweit betreffen könnte.

Der Konflikt begann, als Sanierungsvorschläge bei einer Eigentümerversammlung 2022 keine Mehrheit fanden. Da Teile der Balkone bereits einsturzgefährdet waren, zog ein Eigentümer vor Gericht – doch die unterinstanzlichen Urteile fielen gegen ihn aus. Eine endgültige Entscheidung wird am 24. April erwartet.

Laut der ursprünglichen Teilungserklärung der Anlage oblag die Balkoninstandhaltung den einzelnen Eigentümern. Allerdings stuft das deutsche Recht Balkone in Mehrfamilienhäusern in der Regel als Gemeinschaftseigentum ein, das gemeinsam unterhalten werden muss. Der BGH hatte dies in früheren Urteilen – etwa 2013 und 2018 – bestätigt: Strukturelle Reparaturen fallen in den Verantwortungsbereich der Gemeinschaft, während die Eigentümer für den normalen Verschleiß zuständig sind.

Ein Gutachten legte drei Sanierungsoptionen vor, doch keine erhielt ausreichend Stimmen. Die Handlungsunfähigkeit der Gemeinschaft ließ die Balkone weiter verfallen, Teile brachen sichtbar ab. Ein verhandelnder Richter bezeichnete die Lage als "wirklich verzweifelt" und die Rechtsfrage als "äußerst bedeutsam" für Wohneigentumsgemeinschaften in ganz Deutschland.

Der BGH hat die Revision nun zugelassen und prüft, inwieweit private Vereinbarungen gesetzliche Instandhaltungspflichten außer Kraft setzen können. Im Kern geht es darum, ob Eigentümer durch interne Abstimmungen oder vertragliche Klauseln – selbst in Notfällen – die kollektive Verantwortung umgehen dürfen.

Das Urteil am 24. April wird zeigen, wo die Grenzen privater Regelungen in Streitfällen um Gemeinschaftseigentum liegen. Bestätigt der BGH die Pflichten der Gemeinschaft, könnten Eigentümer zu zwingenden Umlagen für Reparaturen verpflichtet werden. Wird die individuelle Verantwortung gestärkt, drohen in ähnlichen Fällen künftig mehr Blockaden bei dringenden Sanierungen.

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