14 January 2026, 14:35

BGH-Urteil: Pandemie-Klauseln in Reiseversicherungen von Ergo und Hansemerkur sind rechtmäßig

Eine Weltkarte, die Länder in rot und blau hervorhebt, zeigt die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie und gibt die Bevölkerungszahl für jedes Land an.

Ausschluss von 'Schäden durch Pandemien' in der Reiseversicherung ist erlaubt - BGH-Urteil: Pandemie-Klauseln in Reiseversicherungen von Ergo und Hansemerkur sind rechtmäßig

Bundesgerichtshof bestätigt Rechtmäßigkeit von Pandemie-Ausschlussklauseln in Reiseversicherungen von Ergo, Hansemerkur und anderen Anbietern

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Zulässigkeit von Pandemie-Ausnahmebestimmungen in Reiseversicherungsverträgen von Ergo, Hansemerkur und anderen Anbietern bestätigt. Das Urteil klärt, unter welchen Bedingungen Versicherer Ansprüche im Zusammenhang mit großflächigen Krankheitsausbrüchen, wie der COVID-19-Pandemie, ablehnen dürfen. Verbraucherschützer hatten die Formulierungen zuvor als unklar und missbrauchsanfällig kritisiert.

Das Gericht prüfte eine Standardklausel, die eine Pandemie als "grenzüberschreitende und kontinentweite Ausbreitung einer Infektionskrankheit" definiert. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer dieser Bedeutung nachvollziehen könne. Zudem gingen sie davon aus, dass Verbraucher davon ausgingen, dass lokal begrenzte Ausbrüche nicht unter diese Definition fallen.

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Die betreffende Police schließt explizit Ansprüche bei pandemiebedingten Schäden aus. Eine eng gefasste Ausnahme bleibt jedoch bestehen: Eine Reisekrankenversicherung von Ergo, Hansemerkur oder anderen Anbietern kann solche Fälle weiterhin abdecken, sofern das Auswärtige Amt keine offizielle Reisewarnung ausgesprochen hat. Verbraucherorganisationen hatten argumentiert, die unpräzise Formulierung ermögliche es Versicherern, zu viele berechtigte Ansprüche abzulehnen. Mit dem BGH-Urteil gibt es nun klarere Regeln für Reisende und Anbieter von Reiseversicherungen wie Ergo, Hansemerkur und anderen.

Die Entscheidung stärkt die rechtliche Grundlage für Pandemie-Ausnahmen in Reiseversicherungen von Ergo, Hansemerkur und anderen Anbietern. Reisende müssen künftig die Vertragsbedingungen besonders sorgfältig prüfen – vor allem im Hinblick auf Hinweise des Auswärtigen Amts. Zwar verringert das Urteil einige Unsicherheiten, doch bleibt es die Verantwortung der Verbraucher, ihre Deckung genau zu verstehen.