BGH verurteilt Netto wegen täuschender Preisangaben in der Werbung
Gretel BirnbaumBundesgerichtshof klärt Anforderungen an Preiswerbung - BGH verurteilt Netto wegen täuschender Preisangaben in der Werbung
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Netto wegen irreführender Preispolitik
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gegen den Discount-Supermarkt Netto wegen täuschender Preisangaben bestätigt. Das Gericht stellte fest, dass die Kette in ihren Werbeaktionen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nicht deutlich genug kenntlich gemacht habe. Die Entscheidung unterstreicht die verschärften Regeln, nach denen Händler Preisinformationen für Verbraucher darstellen müssen.
Ausgangspunkt des Falls war eine Anzeige von Netto, die wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung angefochten worden war. Die Werbung enthielt zwar einen Hinweis auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage, dieser war jedoch nur in einer Fußnote vermerkt. Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte bereits in erster Instanz gegen Netto entschieden und die Darstellung als unzureichend bewertet.
Der BGH wies die Revision des Unternehmens zurück und betonte, dass Händler sicherstellen müssen, dass Vergleichspreise für Verbraucher sofort erkennbar sind. Nach Auffassung des Gerichts dürfen solche Informationen nicht in Kleingedrucktem oder Nebennoten versteckt werden. Das Urteil macht deutlich, dass der niedrigste Preis klar, hervorgehoben und für den durchschnittlichen Käufer leicht lesbar dargestellt werden muss.
Die Entscheidung setzt einen Präzedenzfall dafür, wie Rabatte und Preisvergleich beworben werden dürfen. Händler sind nun verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Hinweise auf frühere Preise den Transparenzanforderungen des Gerichts entsprechen. Das Urteil des BGH unterstreicht die Bedeutung einer verständlichen und geradlinigen Kommunikation in der Verbraucherwerbung.
Für Netto bedeutet das Urteil, dass das Unternehmen seine Werbepraktiken an die strengeren Vorgaben anpassen muss. Auch andere Händler sollten ihre Aktionen überprüfen, um ähnliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Der Fall zeigt, wie entschlossen die Justiz Verbraucher vor unklaren oder irreführenden Preisangaben schützt.
