Ermittlungen gegen AfD-Abgeordneten Eisenhut wegen Volksverhetzung eingestellt
Oswin BolanderErmittlungen gegen AfD-Politiker Eisenhut wegen Hassrede eingestellt - Ermittlungen gegen AfD-Abgeordneten Eisenhut wegen Volksverhetzung eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat ein Ermittlungsverfahren gegen Bernhard Eisenhut, einen Landtagsabgeordneten der rechtsextremen AfD in Baden-Württemberg, eingestellt. Im Mittelpunkt des Falls standen Vorwürfe der Volksverhetzung nach umstrittenen Äußerungen, die er Anfang Oktober 2025 bei einer AfD-Veranstaltung getätigt hatte. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass seine Aussagen nicht gegen das Strafrecht verstoßen.
Bei der Veranstaltung hatte Eisenhut Geflüchtete als 'die wunderbaren Fachkräfte, die wir jetzt hier haben – na, das wird nichts. Die können eigentlich nur stechen und vergewaltigen' bezeichnet. Die Bemerkungen lösten Empörung aus und führten zu einem offiziellen Ermittlungsverfahren.
Die Staatsanwaltschaft prüfte, ob die Äußerungen gegen Hassrede-Gesetze verstießen. Sie gelangte jedoch zu der Auffassung, dass Eisenhuts Worte zwar provokant seien, aber im Rahmen der Meinungsfreiheit und politischen Debatte lägen. Zudem könnten sie als überzogene, aber zulässige Anspielung auf schwere Straftaten interpretiert werden, die in der Vergangenheit von einigen Geflüchteten begangen wurden.
Die Ermittlungen ergaben nicht, dass Eisenhuts Aussage eine pauschale Beschuldigung aller Geflüchteten darstellte. Vielmehr argumentierten die Staatsanwälte, ein objektiver Beobachter könnte sie als harte, aber rechtlich noch hinnehmbare Kritik verstehen. Gleichzeitig räumten sie ein, dass der genaue Kontext seiner Bemerkungen unklar bleibe.
Es gibt keine umfassenden offiziellen Aufzeichnungen darüber, wie viele AfD-Politiker in den letzten Jahren mit ähnlichen Ermittlungen konfrontiert waren. Medienberichten zufolge gab es seit 2021 Dutzende Fälle, von denen viele wegen mangelnder Beweise eingestellt wurden.
Die Entscheidung bedeutet, dass Eisenhut keine rechtlichen Konsequenzen für seine Äußerungen zu befürchten hat. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass politische Rede – selbst in extremer Form – eine hohe Hürde überwinden müsse, um als strafbar zu gelten. Der Fall trägt zu den anhaltenden Debatten über die Grenzen der Meinungsfreiheit im politischen Diskurs Deutschlands bei.
