01 May 2026, 12:15

EU führt "Nur Ja heißt Ja" ein – ein Meilenstein für den Opferschutz in Europa

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschlechtergleichheitsindex zeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

EU führt "Nur Ja heißt Ja" ein – ein Meilenstein für den Opferschutz in Europa

Deutschland reformierte 2016 sein Sexualstrafrecht und führte das "Nein heißt Nein"-Prinzip ein. Demzufolge wurden sexuelle Handlungen gegen den deutlich geäußerten Willen einer Person strafbar. Nun setzt sich in Europa ein noch strengerer Maßstab durch.

Die Europäische Kommission hat eine Resolution verabschiedet, die das "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip fördert. Dieser Ansatz stellt die ausdrückliche Zustimmung in den Mittelpunkt – Schweigen oder das Ausbleiben von Widerstand gilt demnach nicht mehr als Einverständnis. Fehlt ein klares "Ja", wird dies nun als Zeichen fehlender Zustimmung gewertet.

Der Vorstoß der EU für diesen Standard erhielt durch den Fall Gisele Pelidot zusätzlichen Schwung, der Lücken in den bestehenden Gesetzen offenlegte. Mehrere europäische Länder haben die neue Regelung bereits eingeführt oder prüfen deren Übernahme. Anders als beim "Nein heißt Nein"-Modell liegt die Beweislast beim "Nur Ja heißt Ja"-Prinzip darauf, die Zustimmung nachzuweisen – was rechtliche Entscheidungen klarer gestaltet.

Ziel der Resolution ist es, einen einheitlichen Ansatz zum Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt in Europa zu schaffen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre Gesetze an diese strengere Definition von Zustimmung anzupassen.

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Die Entscheidung der EU markiert einen Schritt zur Vereinheitlichung der Zustimmungsregeln in Europa. Länder, die "Nur Ja heißt Ja" übernehmen, werden damit die Behandlung von Sexualstrafverfahren vor Gericht neu definieren. Die Änderung soll den Opferschutz stärken und gleichzeitig die rechtlichen Erwartungen an die Einwilligung präzisieren.

Quelle