27 January 2026, 16:53

Feuerwerk vor Gefängnis: 17-Jähriger feiert Geburtstag mit riskanter Aktion

Eine Straßenansicht in Berlin an Silvester, mit Gebäuden, Bäumen, Laternenmasten, Ampeln, Schildern, Zelten und Menschen, und einem Feuerwerk am Himmel.

Gefängnis-Kumpel feiert Geburtstag mit Feuerwerk - Feuerwerk vor Gefängnis: 17-Jähriger feiert Geburtstag mit riskanter Aktion

Ein 17-Jähriger wurde bei der Polizei angezeigt, nachdem er vor dem Gefängnis Offenburg in Baden-Württemberg Feuerwerkskörper gezündet hatte. Der Vorfall ereignete sich spät in der Nacht und stand im Zusammenhang mit einer Geburtstagsfeier für einen Insassen der Justizvollzugsanstalt.

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Der Jugendliche war nicht allein – bei einer Polizeikontrolle wurden in einem in der Nähe geparkten Auto vier weitere Personen mit Marihuana und Haschisch angetroffen.

Der Vorfall begann, als ein Gefängnismitarbeiter die Gruppe bemerkte und die örtlichen Behörden alarmierte. Die Beamten trafen schnell ein und befragten den 17-Jährigen, der einräumte, das Feuerwerk abgefeuert zu haben. Nach deutschem Recht kann das Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb der vorgesehenen Termine – wie Silvester – mit Bußgeldern geahndet werden.

Die Polizei durchsuchte anschließend ein Auto, das mit der Gruppe in Verbindung stand. Dabei entdeckten sie geringe Mengen Cannabis und Haschisch. Nun prüfen die Behörden, ob der Besitz dieser Substanzen die Schwelle für eine strafrechtliche Verfolgung erreicht.

Der 17-Jährige erklärte, das Feuerwerk habe dem Geburtstag eines Freundes gelten sollen. Der Freund, der derzeit im Gefängnis Offenburg inhaftiert ist, war der eigentliche Adressat der Geste. Allerdings bestätigten die Behörden keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Insassen und dem Feuerwerk.

Dem Jugendlichen drohen nun verwaltungsrechtliche Sanktionen wegen des unerlaubten Abbrennens von Feuerwerkskörpern. Die vier Begleiter könnten zudem weiter zu den in ihrem Fahrzeug gefundenen Drogen befragt werden.

Die Ermittlungen laufen noch, während die Polizei mögliche Anklagen wegen Drogenbesitzes prüft. Der 17-Jährige erhält eine offizielle Mitteilung wegen des Verstoßes gegen das Feuerwerksverbot. Weitere Details zum Insassen oder zur Geburtstagsfeier wurden von den Behörden nicht bekannt gegeben.